Erster 73c-Vertrag für Augenärzte
Im Mai beginnt in Brandenburg der erste Versorgungsvertrag zur besonderen ambulanten fachärztlichen Versorgung nach §73c. Den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren der AOK Brandenburg für die Augenchirurgie hat die Augenärztegenossenschaft Brandenburg (aägb) erhalten. Von Angela Mißlbeck.

