Eine gutachterliche Erfahrung

Die palpatorische Druckmessung am eigenen Auge
Ein niedergelassener Augenarzt wurde von einem Glaukompatienten, nachdem er ihn zwei Jahre zuvor vorübergehend behandelt und an eine Universitäts-Augenklinik überwiesen hatte, auf Schmerzensgeld aus Arzthaftung verklagt: Der Augenarzt habe es versäumt, ihn über die Selbstpalpation zur Kontrolle des eigenen Augendruckes zu informieren, mit der die spätere Erblindung seines Auges hätte verhindert werden können, so der Kläger und berief sich dabei auf die vermeintliche Aussage eines anderen Augenarztes, bei dem er nachfolgend in Behandlung gewesen war. Über eine ganz eigenwillige gutachterliche Einschätzung berichtet Dr. Felix Brandt in seinem Erfahrungsbericht.

Zwar wurde die Anklage im Oktober 2005 abgewiesen, ebenso auch die Berufung des Klägers am zuständigen Oberlandesgericht im Februar 2006. Für die richterliche Entscheidung zugunsten des Augenarztes war jedoch das augenärztliche Gutachten weniger hilfreich, da es zu dieser Frage nicht so eindeutig ausfiel, wie man es in diesem Fall erwartet hätte.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 06-2007.

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