Augenärztliche Strukturpauschale ab April auch bei IVM
Konservativ tätige Augenärzte, die nur die intravitreale Medikamenteneingabe als operative Leistung durchführen, können ab April 2015 auch die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen. Bisher ist das laut EBM ausgeschlossen.
Die intravitreale Medikamenteneingabe (IVM) wurde zum 1. Oktober 2014 in den EBM aufgenommen. Dabei wurde festgelegt, dass konservativ tätige Augenärzte, die IVM-Leistungen durchführen, nicht die augenärztliche Strukturpauschale nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 06225 (11,24 Euro, 111 Punkte) abrechnen dürfen.

