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DOG kritisiert Neuregelung zu Netzhauterkrankungen

Seit dem 1. Oktober 2014 dürfen niedergelassene Augenärzte Netzhauterkrankungen wie die altersabhängige Makuladegeneration gegen Vorlage der Versichertenkarte mit Injektionen behandeln. Die neue Regelung soll die Abläufe vereinfachen, weise jedoch gravierende medizinische Mängel auf, kritisiert die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). So ist zur Kontrolle der Therapie lediglich eine Fluoreszenzangiographie (FLA) am Beginn der Behandlung vorgesehen. Diese Untersuchung mit einem Kontrastmittel sei allein nicht aussagekräftig genug und für Patienten belastend, warnt die Fachgesellschaft. Zudem sei eine Kontrolle in den Folgejahren gar nicht vorgesehen.

In Deutschland leiden etwa 4,5 Millionen Menschen an der altersbedingten Netzhauterkrankung Makuladegeneration (AMD), davon 1,6 Millionen an der gefährlichen feuchten Form. Bei dieser Erkrankung geht allmählich der Punkt des schärfsten Sehens – die Makula – durch krankhaftes Gefäßwachstum zugrunde, was zur Erblindung führt. Die sogenannte intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) ist derzeit die einzige Behandlung, die die Erkrankung aufhält. Bei der IVOM-Therapie injizieren Augenärzte den Patienten mit einer Spritze Medikamente in den Augapfel, um das Gefäßwachstum zu stoppen. Jährlich nehmen Augenärzte schätzungsweise 500.000 IVOM-Eingriffe in Deutschland vor.

Zum 1. Oktober 2014 wurde die IVOM in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und ist seither reguläre Kassenleistung. Gesetzlich Versicherte können sie bei niedergelassenen Augenärzten gegen Vorlage ihrer Chipkarte in Anspruch nehmen. Am 24. September erschien eine Vereinbarung über die dazugehörigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. „Offenbar wurde diese Vereinbarung mit der heißen Nadel gestrickt, denn sie enthält aus fachlicher Sicht gravierende Mängel“, kritisiert der Tübinger Professor Dr. med. Karl Ulrich Bartz-Schmidt, Präsident der DOG.

So sieht die derzeitige Vereinbarung zur Kontrolle des Krankheitsverlaufs lediglich eine Fluoreszenzangiografie zu Beginn der Therapie vor. „Eine sinnhafte Qualitätskontrolle im Behandlungsverlauf ist auf Basis einer einzigen Fluoreszenzangiografie nicht möglich“, betont Bartz-Schmidt. „Diese belastende Untersuchung ist nicht zum kontinuierlichen Therapie-Monitoring geeignet, sie lässt weder die Notwendigkeit weiterer Behandlungen noch von Behandlungspausen beurteilen.“ Unter Fachleuten gilt die FLA als Standarduntersuchungsmethode als nicht mehr zeitgemäß. Die Verwendung eines Kontrastmittels und die starke Lichtexposition des Auges belasten den Patienten. Zudem gibt es bereits schonendere Alternativen.

Das geeignetere Verfahren ist heute aus Sicht der Experten die optische Kohärenztomografie (OCT). „Sie ist für die Verlaufskontrolle präziser und weniger gefährlich“, so Bartz-Schmidt. Die OCT wird jedoch in den aktuellen Qualitätssicherungsregelungen nicht erwähnt und steht den Kassenpatienten damit nicht zur Verfügung. „Gesetzlich Versicherten bleibt nach derzeitigem Stand nur übrig, die Untersuchung aus eigener Tasche zu bezahlen“, erläutert der DOG-Präsident.

Die Festlegung auf eine einzige Fluoreszenzangiografie zu Therapiebeginn birgt laut DOG noch ein weiteres Risiko: Da der Krankheitsverlauf sich damit nicht ausreichend beurteilen lässt, wäre es möglich, dass Patienten über Monate und Jahre unnötig Injektionen bekommen. Dies gefährdet nicht nur das Patientenwohl, sondern widerspricht auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Regelmäßige fluoreszenzangiographische Kontrollen wären demnach unerlässlich. In einzelnen Fällen lässt sich die Notwendigkeit der Therapie bereits zu Beginn der Behandlung nicht ohne OCT-Untersuchung feststellen.

Quelle:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)
http://www.dog.org

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