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Gericht bestätigt Strukturpauschale für konservativ tätige Augenärzte

Das Sozialgericht Marburg hat die Rechtmäßigkeit eines Zuschlags zur Grundpauschale für ausschließlich konservativ tätige Augenärzte bestätigt. Nach Mitteilung der KBV wies es die Klage eines Augenarztes ab, der als operativ tätiger Augenarzt die Strukturpauschale nach GOP 06225 abrechnen wollte. Auch das Sozialgericht Düsseldorf hatte kürzlich die Rechtmäßigkeit der augenärztlichen Strukturpauschale bestätigt.

Die augenärztliche Strukturpauschale war vom Bewertungsausschuss beschlossen und am 1. Januar 2012 eingeführt worden. Dadurch sollte die Vergütungssituation der konservativ tätigen Augenärzte verbessert werden. Ziel der Einführung dieses Zuschlags war es, die flächendeckende Versorgung der Versicherten sowohl durch konservative als auch durch operativ tätige Augenärzte sicherzustellen.

Der Zuschlag für ausschließlich konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225) wird arzt- und nicht fallbezogen gezahlt. Das bedeutet, dass ein Augenarzt diese Gebührenordnungsposition nicht abrechnen kann, wenn er im selben Quartal operative Leistungen durchführt und abrechnet.

Quelle:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
http://www.kbv.

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