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IVOM ab 1. Oktober im EBM

Nicht überraschend, aber doch ziemlich plötzlich erfolgte Ende Juni der Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung einer EBM-Ziffer für die intravitreale Medikamenteneinbringung (IVOM). Wie zu erwarten war, wird die Honorierung der ärztlichen Leistung geringer ausfallen als bisher, die Verlaufsdiagnostik mit dem OCT ist nicht Bestandteil des neuen EBM und nur noch zugelassene Medikamente sind abrechnungsfähig. Am meisten überrascht, dass rund um den neuen EBM noch zahlreiche Detailfragen offen sind – so beispielsweise die Frage, an welche Auflagen und Bedingungen die Durchführung der IVOM gebunden ist. Neben offenen Aspekten zur Umsetzung der EBM-Ziffer lautet jedoch eine für viele Augenärzte ganz maßgebliche Frage: Bleiben die Selektivverträge mit den Krankenkassen zur Abrechnung der IVOM erhalten? DER AUGENSPIEGEL sprach mit Uta B. Webersin, Co-Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC).

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