DOG sieht AMD-Therapie in Kliniken gefährdet
Bei der Behandlung von Patienten mit feuchter altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) und anderen Makulaerkrankungen könnte es bald zu dramatischen Engpässen kommen. Davor warnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Hintergrund: Ab 1. Oktober wird die Spritzentherapie in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und damit reguläre Kassenleistung bei niedergelassenen Augenärzten. Krankenhäuser und Universitätskliniken können die Behandlung jedoch nicht über den EBM und damit kostendeckend abrechnen. Bestehende Verträge mit den Universitäten wurden von Seiten der Krankenkassen zum 1. Oktober teilweise schon gekündigt, teilt die DOG mit.
„Damit stehen 40 Prozent der Patienten ohne Behandler da“, warnt Professor Dr. med. Johann Roider, Präsident der DOG. Die Fachgesellschaft fordert, die Therapie in den Leistungskatalog für ambulantes Operieren aufzunehmen bzw. Einzelverträge abzuschließen und somit für Krankenhäuser abrechnungsfähig zu machen. Andernfalls drohe neben einer eklatanten Versorgungslücke das Aus für die klinische AMD-Forschung in Deutschland, zudem gerate die augenärztliche Ausbildung in Gefahr. AMD und Spritzentherapien sind ein zentrales Thema auf der Kongress-Pressekonferenz, die am 25. September in Leipzig stattfindet.
Die feuchte altersabhängige Makuladegeneration ist die häufigste Ursache für Erblindung jenseits des 60. Lebensjahres. Bei der Augenerkrankung geht allmählich die Makula – der Punkt des schärfsten Sehens auf der Netzhaut – an Gefäßwucherungen zugrunde. Die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) ist derzeit die einzige Behandlung, die die Krankheit aufhält. Dabei injizieren die Augenärzte den Patienten wiederholt Medikamente in den Augapfel, um das Gefäßwachstum zu stoppen. „Derzeit führen die Ärzte in Deutschland jährlich mehr als 500.000 Injektionen durch, womit Altersblindheit durch feuchte AMD sehr wirksam verhindert werden kann“, erläutert Professor Dr. med. Frank Holz, AMD-Experte und Direktor der Universitäts-Augenklinik Bonn. Etwa 40 Prozent dieser Eingriffe finden in Krankenhäusern statt.
Da es sich um eine vergleichsweise neue Therapie handelt, wird die IVOM bisher auf Selbstzahlerbasis mit anschließender Kostenerstattung oder über spezielle Verträge abgerechnet. Niedergelassene Ärzte wie Kliniken gleichermaßen gehen diesen Weg. Zum 1. Oktober soll nun die Therapie in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen werden. Damit können sich Patienten künftig gegen Vorlage ihrer Versichertenkarte von niedergelassenen Augenärzten behandeln lassen. „Das ist grundsätzlich begrüßenswert, da es Patienten wie Ärzte bürokratisch entlastet“, betont Holz.
Allerdings ist die Regelung aus Sicht der DOG-Experten lückenhaft, lässt sie doch Patienten unberücksichtigt, die ihre IVOM-Therapie in Krankenhäusern erhalten. „Krankenhäuser und Hochschulambulanzen haben ab diesem Moment faktisch keine Möglichkeit mehr, diese Therapie durchzuführen“, warnt Roider. „Bleibt es dabei, droht ein dramatischer Versorgungsengpass mit schwerwiegenden Folgen: dann fehlt 40 Prozent der Patienten kurzfristig ihr Behandler und sie müssen die Therapien unterbrechen.“ Dies werde zu irreparablen Sehverschlechterungen führen bis möglicherweise hin zu Erblindung im Sinne des Gesetzes, betont der DOG-Präsident.
Deshalb fordert die DOG, die IVOM-Therapie unverzüglich in den Leistungskatalog des ambulanten Operierens (AOP) aufzunehmen oder Verträge nicht nur für Niedergelassene, sondern auch für Kliniken zu öffnen. Dann könnten auch Krankenhäuser und Universitätskliniken die Behandlung weiter durchführen. „Das zuständige Gremium aus Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen sollte den entsprechenden Beschluss schnellstmöglich fassen“, fordert DOG-Präsidiumsmitglied Holz. „Sonst droht auch der AMD-Forschung in Deutschland das Aus – und dies zu einem Zeitpunkt, an dem weitere Fortschritte und neue Medikamente auf dem Weg sind, mit Deutschland als einem international auf diesem Gebiet bislang herausragenden Forschungsstandort.“
Die Ausbildung der Augenärzte in Diagnostik und Therapie nicht nur der AMD, sondern auch anderer Volkskrankheiten wie der diabetischen Retinopathie oder Gefäßverschlüssen der Netzhaut wäre dann nicht mehr vollständig zu vermitteln, so Roider. Dies hätte langfristig unkalkulierbare Folgen für die Qualifikation der Augenärzte, für Forschung und Patientenversorgung.
Quelle:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)
http://www.dog.org