IVOM ab Oktober im EBM
Die intravitreale Medikamenteneingabe zur Behandlung von Augenerkrankungen wie unter anderem der feuchten altersbedingten Makuladegeneration wird zum 1. Oktober als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Wie die KBV nach Einigung mit dem GKV-Spitzenverband mitteilt, wird die Leistung extrabudgetär vergütet.
Zur Abrechnung der neuen Leistung hat der Bewertungsausschuss Gebührenordnungspositionen (GOP) für den operativen Eingriff und für die Verlaufskontrolle nach der Injektion festgelegt. Außerdem wurde die Höhe der Vergütung vereinbart.
Neue GOP für Injektion und Verlaufskontrolle
Neu im EBM stehen ab Oktober die GOP 31371 für den operativen Eingriff am rechten Auge und die GOP 31372 für den operativen Eingriff am linken Auge. Bei einem beidseitigen Eingriff rechnet der Operateur die GOP 31373 ab. Für belegärztliche Operationen werden analog dazu Gebührenordnungspositionen in das Kapitel 36 des EBM aufgenommen.
Die Abrechnung der Verlaufskontrolle – die ein operativ oder ein konservativ tätiger Augenarzt durchführen kann – erfolgt für das rechte Auge über die GOP 06334 und für das linke Auge über die GOP 06335.
Vergütung zum vereinbarten Preise
Für den ambulanten operativen Eingriff erhalten Vertragsärzte rund 164 Euro je Auge. Bei einer Injektion des Medikamentes in beide Augen sind es etwa 220 Euro. Die Verlaufskontrolle hat der Bewertungsausschuss mit etwa 10 Euro je Auge bewertet. Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit ohne Mengenbegrenzung zu den vereinbarten Preisen.
Operateure benötigen Genehmigung
Ärzte, die die intravitreale Injektion vornehmen, benötigen dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Vereinbarung zur Qualitätssicherung, die die Anforderungen definiert, wird vorbereitet. Sie soll zum 1. Oktober in Kraft treten.
Quelle:
KBV