Einigung über Erhöhung des Ärztehonorars für 2015
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2015 geeinigt, die im kommenden Jahr aufgrund der heutigen Entscheidungen um rund 800 Millionen Euro steigen soll. Dies ist nach Ansicht von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen ein „Einstieg in feste Preise“.
Ein Schwerpunkt wurde auf die Förderung der allgemeinen fachärztlichen Leistungen gelegt. So entfallen 132 Millionen Euro der Gesamtsumme auf die Erhöhung der Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung. Ebenfalls ein besonderes Augenmerk wurde auf die Förderung im hausärztlichen Bereich gelegt.
132 Millionen Euro werden insbesondere für die Finanzierung von Leistungen von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten und hier vor allem für Hausbesuche vorgesehen. Der größere Teil der Honorarerhöhung verteilt sich auf alle niedergelassenen Ärzte über die Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 1,4 Prozent auf 10,27 Cent.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Hier haben die Selbstverwaltungspartner gemeinsam eine gute Lösung gefunden. Besonders freue ich mich darüber, dass es neben der allgemeinen Honorarerhöhung eine Förderung der für viele kranke Menschen so wichtigen Hausbesuche gibt. Mit Blick auf die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ist dieses Verhandlungspaket gerade noch vertretbar.“
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärte: „Wir begrüßen es, dass wir als gemeinsame Selbstverwaltung eine Lösung gefunden haben. Wichtig ist für uns vor allem die Förderung der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, was den Einstieg in feste Preise darstellt.“
Quelle:
KBV
http://www.kbv.de