„Keine Lösung der Probleme“
Zur Einführung der Strukturpauschale in der Augenheilkunde
Zum 1. Januar dieses Jahres ist die Strukturpauschale für konservativ tätige Augenärzte im Einheitlichen Bewertungs-maßstab (EBM) in Kraft getreten. Mittlerweile wurden zwei Quartale abgerechnet. Dr. Christiane Schumacher (Heiligenhaus) erläutert im Folgenden, welche Auswirkung die Strukturpauschale bislang auf das Regelleistungsvolumen (RLV) und somit auf die Honorarsituation in der Augenheilkunde hat.