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Augenärztliche Verbände fordern: Mehr Qualität auch ohne mehr Bürokratie

Gegen eine obligatorische sektorenübergreifende Qualitätssicherung der Kataraktchirurgie, die nur in unsinniger zusätzlicher Bürokratie resultiere, haben sich in einer gemeinsamen Erklärung verschiedene augenärztliche Verbände und Gesellschaften ausgesprochen. Stattdessen fordern sie freiwillige Qualitätsinitiativen zu bestimmten Fragestellungen, denn „höchste Qualität gibt es auch ohne Zwang“. Anlass der gemeinsamen Aktion der Augenärzte ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss geplante Einführung einer einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü) nach § 137a für die Indikation Kataraktoperation, die für Anfang 2013 erwartet wird.

Zielsetzung eines solchen Verfahrens ist die Verbesserung der Versorgungsqualität in der Fläche. Nach gemeinsamer Auffassung von Verbänden und Organisationen in der Augenheilkunde ist dies mit der geplanten Qesü „Kataraktoperation“ nicht sinnvoll realisierbar: Sie sehen die Gefahr, dass ein höchst aufwendiges, aber weder dringliches noch effektives Verfahren installiert wird. Zu den Unterzeichnern gehören: der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA), die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG), der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC), die Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII) sowie AugenAllianz und OcuNet.

Die Ergebnisqualität der Kataraktchirurgie habe sich in den letzten Jahren auf Basis freiwilliger Qualitätsinitiativen, steigender Anforderungen an Prozess- und Strukturqualität sowie des medizinisch-technischen Fortschritts sukzessive verbessert. Gravierende Qualitätsdefizite sind – gerade auch im Vergleich zu anderen Indikationen und Krankheitsbildern – selten. Damit sei die Einführung einer obligatorischen Qesü für die Indikation Kataraktoperation weder notwendig noch prioritär dringlich, argumentieren die augenärztlichen Verbände. Im Gegenteil: Die Einführung stünde einer rationalen ökonomischen Verwendung knapper zeitlicher und finanzieller Ressourcen entgegen. Zudem weise die geplante Ausgestaltung der Qesü „Kataraktoperation“ erhebliche und im Rahmen eines obligatorischen Systems nicht überwindbare methodische Schwierigkeiten auf. So erhalten nur Operateure eine Rückkopplung zum eigenen Ergebnisniveau und haben damit einen Gewinn aus der Qesü. Die Hausaugenärzte, die im Regelfall die Nachbehandlung durchführen, müssten zwar Daten eingeben, hätte aber keinen eigenen immanenten Nutzen aus der Erhebung. Außerdem sei eine zwingend erforderliche Risikoadjustierung nur mit aufwendiger Bürokratie in Praxen und Kliniken möglich, da die Daten meist nicht einfach aus der verwendeten EDV zu gewinnen sind.

Fazit der Unterzeichner: Das Ziel „Verbesserung der Versorgungsqualität“werde mit der geplanten Qesü „Kataraktoperation“ nicht erreicht wird. Stattdessen würden mit der insuffizienten Qesü „Kataraktoperation“ humane und materielle Ressourcen bei Patienten, Ärzten und Auswertern verschwendet und zudem die Akzeptanz der Qualitätssicherungsbemühungen insgesamt gemindert. Ihre Forderung an den Gemeinsamen Bundesausschuss: die Einführung einer Qesü „Kataraktoperation“ nicht weiter zu verfolgen, sondern gezielt freiwillige Initiativen zu bestimmten Teilaspekten und die Publikation der Ergebnisse daraus zu unterstützen.

Eine Zusammenfassung der methodischen Kritikpunkte an der Qesü Kataraktoperation ist abrufbar unter:

http://ocunet.de/aktuelles/Qesue_Kataraktoperation_Reflexion.html

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