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AOK Niedersachsen und KVN: Vertrag über Amblyopiescreening

Die AOK Niedersachsen hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Vertrag über die Durchführung einer augenärztlichen Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern (Amblyopiescreening) abgeschlossen. Ziel des Vertrages ist die frühzeitige Entdeckung von Sehschwächen. “Eine erfolgreiche Behandlung kann dadurch zeitnah eingeleitet werden, wodurch die Sehfähigkeit der Kleinkinder verbessert wird. Wir freuen uns über das Engagement der AOK Niedersachsen”, sagte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN in Hannover. Die Verhandlungen wurden vom Berufsverband der Augenärzte – Landesverband Niedersachsen initiiert und geführt.

Die medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen stellt zentrale Weichen für ihre gesundheitliche Entwicklung. Eine rechtzeitige Nutzung von Prävention und Früherkennung sowie eine gezielte medizinische Spezialisierung der Behandlungsabläufe sind demnach zentrale Aspekte einer guten Versorgung. “Mit dieser zusätzlichen Untersuchung beim Augenarzt bietet die AOK Niedersachsen weit über 20.000 Kindern im Lebensalter von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren und ihren Familien einen wichtigen Mehrwert. Eine Vielzahl von Sehschwächen kann erfolgreich behandelt werden, wenn sie frühzeitig im Kleinkindalter entdeckt werden. Dafür ebnet der Vertrag den Weg”, so Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen.

Dr. Gerrit Fahl, Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands – Landesverband Niedersachsen betonte: “Je früher eine Sehkraftminderung erkannt und behandelt wird, umso besser sind die Chancen, dass man mit dem Auge später Lesen und Autofahren kann und frei in seiner Berufswahl ist. Unbehandelt führt sie jedoch zu einem dauerhaften Sehschaden, der nach Abschluss der Sehentwicklung zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr meist nicht mehr korrigiert werden kann. Umso wichtiger ist die Vorsorge.”

Die Früherkennungsuntersuchung wird von Fachärzten für Augenheilkunde durchgeführt, sie bekommen die Untersuchung mit 40 Euro vergütet. Vertragsbeginn war der 1. Juli 2013. Anspruchsberechtigt sind alle bei der AOK Niedersachsen versicherten Kleinkinder vom 31. bis zum 42. Lebensmonat.

Quelle:
ots

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