Berufspolitik

IVOM ab 1. Oktober im EBM

Nicht überraschend, aber doch ziemlich plötzlich erfolgte Ende Juni der Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung einer EBM-Ziffer für die intravitreale Medikamenteneinbringung (IVOM). Wie zu erwarten war, wird die Honorierung der ärztlichen Leistung geringer ausfallen als bisher, die Verlaufsdiagnostik mit dem OCT ist nicht Bestandteil des neuen EBM und nur noch zugelassene Medikamente sind abrechnungsfähig. Am meisten überrascht, dass rund um den neuen EBM noch zahlreiche Detailfragen offen sind – so beispielsweise die Frage, an welche Auflagen und Bedingungen die Durchführung der IVOM gebunden ist. Neben offenen Aspekten zur Umsetzung der EBM-Ziffer lautet jedoch eine für viele Augenärzte ganz maßgebliche Frage: Bleiben die Selektivverträge mit den Krankenkassen zur Abrechnung der IVOM erhalten? DER AUGENSPIEGEL sprach mit Uta B. Webersin, Co-Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC).

IVOM ab Oktober im EBM

Die intravitreale Medikamenteneingabe zur Behandlung von Augenerkrankungen wie unter anderem der feuchten altersbedingten Makuladegeneration wird zum 1. Oktober als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Wie die KBV nach Einigung mit dem GKV-Spitzenverband mitteilt, wird die Leistung extrabudgetär vergütet.

Begehungen augenärztlicher Praxen

Optimale Vorbereitung auf eine mögliche Inspektion durch Behörden
Die Anforderungen an die Qualität in der ambulanten Medizin haben sich in den letzten Jahren zunehmend gewandelt: War früher die Qualität medizinischer Leistungen nur bei Schadens- und Komplikationsfällen rechtlich relevant, bestehen heute Qualitätsanforderungen, die normativ geregelt und nachzuweisen sind. Arztpraxen werden in diesem Zusammenhang immer häufiger mit Überwachungen und Inspektionen durch staatliche Behörden konfrontiert, deren Rechte und Pflichten auf unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen beruhen, beispielsweise dem Infektionsschutzgesetz, dem Medizinproduktegesetz und dem Arbeitsschutzgesetz. Hinzu kommen länderspezifische Gesetze, berufsgenossenschaftliche Vorschriften und auch Bestimmungen zur Qualitätssicherung entsprechend SGB V-Verträgen. Inspektionen von Arztpraxen werden mit oder auch ohne Ankündigung durchgeführt und können sowohl wirtschaftliche Konsequenzen haben als auch haftungsrechtliche Risiken bergen. Dr. Peter Heinz (Schlüsselfeld) erläutert das erforderliche Praxismanagement als optimale Vorbereitung für eine mögliche Inspektion.

Novartis und APOSAN-Tochter schließen vorerst Vergleich

Im Streit um die Auseinzelung von Flüssigarzneimitteln haben Novartis und die Aposan-Tochter Apozyt bis zum Abschluss des Berufungsverfahren einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen: Bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens verzichtet die Aposan-Tochter auf die Auseinzelung von Lucentis, das seit 15. März als zugelassene Lucentis-Fertigspritze von Novartis auf dem deutschen Markt verfügbar ist.

Neuer Vertrag zum Amblyopiescreening in Westfalen-Lippe

Die DAK-Gesundheit und die Kassenärztlichen VereinigungWestfalen-Lippe (KVWL) haben mit Wirkung zum 1. Januar2014 einen Vertrag über eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern vereinbart. Die Vorsorgeuntersuchung umfasst dabei u.a. eine ausführliche Anamnese, eine Sehschärfenmessung sowie eine Refraktionsbestimmung. Darüber hinaus erhalten die versicherten Kinder innerhalb von sieben Werktagen einen Untersuchungstermin.

Auseinzelung: Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten Novartis

In der Auseinandersetzung zwischen dem Pharmaunternehmen Novartis und dem pharmazeutischen Hersteller Apozyt um das Auseinzeln von Lucentis in Fertigspritzen hat das Landgericht Hamburg zugunsten von Novartis entschieden und Apozyt den Umfüllprozess und Vertrieb von Fertigspritzen ohne eigene arzneimittelrechtliche Zulassung untersagt (AZ 416 HKO 78/11). Während Novartis in einer Stellungnahme die Entscheidung begrüßt, kündigt Apozyt an, in Berufung zu gehen.

VSDAR: Dr. Stefanie Schmickler übernimmt Vorsitz

Frau Dr. Stefanie Schmickler hat zu Jahresbeginn ihre Tätigkeit als Präsidentin des Verbandes der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie g.e.V. (VSDAR) aufgenommen. Die Augenärztin aus Ahaus folgt auf Professor Dr. Detlef Uthoff und übernimmt das Amt bis 2015.
Im Mittelpunkt der Bemühungen ihrer zweijährigen Amtszeit stehen sowohl die Qualitätssicherung als auch die Aufklärung im refraktiv-chirurgischen Bereich, um die bestmögliche Betreuung der Patienten zu gewährleisten. „Ich freue mich auf diese neue Aufgabe und werde die gute Arbeit meiner Vorgänger im Interesse der Patienten und unserer Mitgliedsinstitute gezielt fortführen“, so Schmickler. „Der VSDAR hat in der Vergangenheit diesbezüglich Beträchtliches geleistet. Insbesondere der von uns initiierte LASIK-TÜV liefert dem Patienten eine wichtige Orientierungshilfe bei der Wahl des geeigneten Behandlungszentrums.“

BVA-Delegiertenversammlung 2013 in Berlin

„Klar positionieren und gemeinsam gestalten“
Anfang November tagte in Berlin die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA). In diesem Jahr wurden unter anderem die Honorarsituation und die Strukturen in der Augenheilkunde, der Versorgungsalltag durch IVOM und OCT, aber auch das Ansehen der Augenärzte in der Öffentlichkeit diskutiert. Von Katica Djakovic.

Lucentis-Auseinzelung: Vorerst kein Urteil

In der Auseinandersetzung zwischen dem Pharmaunternehmen Novartis und der Herstellerfirma Apozyt (einer Tochter der Aposan Dr. Künzer GmbH, Köln) vor dem Landgericht Hamburg um die Auseinzelung von Lucentis hat es erneut kein Urteil gegeben. Der Antrag von Novartis wurde zurückgewiesen und das Unternehmen aufgefordert, seinen Antrag zu präzisieren, da die Vorabentscheidung des europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht berücksichtigt worden sei.