Berufspolitik

DOG kritisiert “Masterplan Medizinstudium 2020”

Der derzeit geplante „Masterplan Medizinstudium 2020“ der Bundesregierung geht zulasten der Augenheilkunde, mahnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Das Ziel des Plans, den Fachbereich Allgemeinmedizin im Studium zu stärken dürfe nicht auf Kosten wichtiger Spezialgebiete gehen, so die DOG. Insbesondere die Augenheilkunde müsse stärker gefördert werden als bisher. Denn Erkrankungen, die das Augenlicht gefährden, nehmen in den nächsten Jahren weiter zu. Sehschwächen und Blindheit machen viele Menschen hilflos – was auch erhebliche Kosten für das Gesundheitssystem bedeutet.
Augenkrankheiten, die das Sehen stark beeinträchtigen, betreffen Millionen Menschen in Deutschland und verursachen rund drei Viertel aller Erblindungen.

OCT – G-BA leitet Prüfverfahren ein

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin hat einen Antrag zur Bewertung der optischen Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei feuchter AMD und Makulaödem bei DR angenommen und ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet. Den Bewertungsantrag hatte der GKV-Spitzenverband im März 2015 gestellt. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob die bisher im Rahmen der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung nicht verordnungsfähige Untersuchungs- und Behandlungsmethode künftig ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewendet werden kann.

Urteil: Abrechenbarkeit des Femtolasers bei Katarakt-OP

Nach einer mit dem Femtosekundenlaser durchgeführten Kataraktoperation verweigerte der private Kostenträger die Erstattung der Kosten im gesamten Umfang und machte eine Minderung geltend, da die medizinische Notwendigkeit zum Einsatz eines Femtosekundenlasers nicht gegeben und damit eine zusätzliche Abrechnung analog Ziffer 5855 nicht zulässig sei. Das Gericht folgte der Argumentation des Sachverständigen und bestätigte mit seiner Entscheidung die Notwendigkeit und Abrechenbarkeit des eingesetzten Femtosekundenlasers. RA Michael Zach (Mönchengladbach) stellt den Fall und dieses erste Urteil zur Abrechenbarkeit des Femtolasers dar.

KBV: Förderung der konservativ tätigen Augenärzte ist erfolgreich

Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen KBV zeigt die Einführung der augenärztlichen Strukturpauschale vor drei Jahren Wirkung: Die Anzahl der konservativ tätigen Augenärzte ist gestiegen. Zudem hat sich deren Vergütungssituation verbessert. Zu diesem Schluss komme der Evaluationsbericht, den das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) jetzt vorgelegt hat. Aufgabe war es, die Auswirkungen der Strukturpauschale und die damit verbundene Absenkung der augenärztlichen Grundpauschale zu analysieren. Im Ergebnis zeige sich, dass die Ziele dieser Maßnahme erreicht wurden, so die KBV.

Interview mit DGII-Tagungspräsident Prof. Albert J. Augustin

„Dreams and Reality“
Nach Karlsruhe lädt in diesem Jahr der 29. Kongress der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, interventionelle und refraktive Chirurgie (DGII). Vom 26. bis 28. Februar bietet die Jahrestagung wissenschaftliche Vorträge, Wet-Labs, Kursveranstaltungen sowie ein Programm für das Pflegepersonal. DER AUGENSPIEGEL sprach mit Prof. Albert J. Augustin, dem DGII-Tagungspräsidenten und Direktor der Augenklinik des Städtischen Klinikums Karlsruhe, über die diesjährige Fortbildung zum Hauptthema „Dreams and Reality in der modernen Ophthalmochirurgie“.

OCT als Kassenleistung aufgrund eines Systemversagens?

Aktuelles Urteil verpflichtet Krankenkasse zu Kostenübernahme
Die Optische Kohärenztomographie kam 1996 erstmals in der Augenheilkunde zum Einsatz und hat seither eine rasante Entwicklung verzeichnet. Sie ist ein wichtiges Verfahren zur frühen Diagnostik von Netzhauterkrankungen und laut Leitlinien der augenärztlichen Fachgesellschaften unverzichtbar bei der Verlaufskontrolle im Rahmen der IVOM-Therapie bei chronischen Netzhauterkrankungen. Dennoch ist die OCT nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgebildet und bislang für den Patienten eine IGeL-Leistung. Ein Urteil des Sozialgerichts Rostock hat nun erstmals eine Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet. Karl-Heinz Ackermann, Geschäftsführer der Augenärztegenossenschaft Mecklenburg-Vorpommern (Neubrandenburg) und Rentenberater, berichtet über das Urteil.

Augenärztliche Strukturpauschale ab April auch bei IVM

Konservativ tätige Augenärzte, die nur die intravitreale Medikamenteneingabe als operative Leistung durchführen, können ab April 2015 auch die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen. Bisher ist das laut EBM ausgeschlossen.
Die intravitreale Medikamenteneingabe (IVM) wurde zum 1. Oktober 2014 in den EBM aufgenommen. Dabei wurde festgelegt, dass konservativ tätige Augenärzte, die IVM-Leistungen durchführen, nicht die augenärztliche Strukturpauschale nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 06225 (11,24 Euro, 111 Punkte) abrechnen dürfen.

BVA-Delegiertenversammlung 2014 in Berlin

„Schulterschluss suchen“
Die vorherrschende berufspolitische Diskussion der BVA-Delegierten galt in diesem Jahr der kürzlich erfolgten Einführung der IVOM-Ziffer in den EBM und den damit verbundenen Aspekten wie beispielsweise der Frage nach der zukünftigen Rolle der Kliniken in der augenheilkundlichen Versorgung. Auch die geplante Einführung von Terminservicestellen zur Verkürzung von Wartezeiten sorgte für regen Meinungsaustausch auf der Delegiertenversammlung des Berufsverbandes Anfang November in Berlin. Von Katica Djakovic.

Gericht bestätigt Strukturpauschale für konservativ tätige Augenärzte

Das Sozialgericht Marburg hat die Rechtmäßigkeit eines Zuschlags zur Grundpauschale für ausschließlich konservativ tätige Augenärzte bestätigt. Nach Mitteilung der KBV wies es die Klage eines Augenarztes ab, der als operativ tätiger Augenarzt die Strukturpauschale nach GOP 06225 abrechnen wollte. Auch das Sozialgericht Düsseldorf hatte kürzlich die Rechtmäßigkeit der augenärztlichen Strukturpauschale bestätigt.