Berufspolitik

KBV: Förderung der konservativ tätigen Augenärzte ist erfolgreich

Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen KBV zeigt die Einführung der augenärztlichen Strukturpauschale vor drei Jahren Wirkung: Die Anzahl der konservativ tätigen Augenärzte ist gestiegen. Zudem hat sich deren Vergütungssituation verbessert. Zu diesem Schluss komme der Evaluationsbericht, den das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) jetzt vorgelegt hat. Aufgabe war es, die Auswirkungen der Strukturpauschale und die damit verbundene Absenkung der augenärztlichen Grundpauschale zu analysieren. Im Ergebnis zeige sich, dass die Ziele dieser Maßnahme erreicht wurden, so die KBV.

Interview mit DGII-Tagungspräsident Prof. Albert J. Augustin

„Dreams and Reality“
Nach Karlsruhe lädt in diesem Jahr der 29. Kongress der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, interventionelle und refraktive Chirurgie (DGII). Vom 26. bis 28. Februar bietet die Jahrestagung wissenschaftliche Vorträge, Wet-Labs, Kursveranstaltungen sowie ein Programm für das Pflegepersonal. DER AUGENSPIEGEL sprach mit Prof. Albert J. Augustin, dem DGII-Tagungspräsidenten und Direktor der Augenklinik des Städtischen Klinikums Karlsruhe, über die diesjährige Fortbildung zum Hauptthema „Dreams and Reality in der modernen Ophthalmochirurgie“.

OCT als Kassenleistung aufgrund eines Systemversagens?

Aktuelles Urteil verpflichtet Krankenkasse zu Kostenübernahme
Die Optische Kohärenztomographie kam 1996 erstmals in der Augenheilkunde zum Einsatz und hat seither eine rasante Entwicklung verzeichnet. Sie ist ein wichtiges Verfahren zur frühen Diagnostik von Netzhauterkrankungen und laut Leitlinien der augenärztlichen Fachgesellschaften unverzichtbar bei der Verlaufskontrolle im Rahmen der IVOM-Therapie bei chronischen Netzhauterkrankungen. Dennoch ist die OCT nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgebildet und bislang für den Patienten eine IGeL-Leistung. Ein Urteil des Sozialgerichts Rostock hat nun erstmals eine Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet. Karl-Heinz Ackermann, Geschäftsführer der Augenärztegenossenschaft Mecklenburg-Vorpommern (Neubrandenburg) und Rentenberater, berichtet über das Urteil.

Augenärztliche Strukturpauschale ab April auch bei IVM

Konservativ tätige Augenärzte, die nur die intravitreale Medikamenteneingabe als operative Leistung durchführen, können ab April 2015 auch die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen. Bisher ist das laut EBM ausgeschlossen.
Die intravitreale Medikamenteneingabe (IVM) wurde zum 1. Oktober 2014 in den EBM aufgenommen. Dabei wurde festgelegt, dass konservativ tätige Augenärzte, die IVM-Leistungen durchführen, nicht die augenärztliche Strukturpauschale nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 06225 (11,24 Euro, 111 Punkte) abrechnen dürfen.

BVA-Delegiertenversammlung 2014 in Berlin

„Schulterschluss suchen“
Die vorherrschende berufspolitische Diskussion der BVA-Delegierten galt in diesem Jahr der kürzlich erfolgten Einführung der IVOM-Ziffer in den EBM und den damit verbundenen Aspekten wie beispielsweise der Frage nach der zukünftigen Rolle der Kliniken in der augenheilkundlichen Versorgung. Auch die geplante Einführung von Terminservicestellen zur Verkürzung von Wartezeiten sorgte für regen Meinungsaustausch auf der Delegiertenversammlung des Berufsverbandes Anfang November in Berlin. Von Katica Djakovic.

Gericht bestätigt Strukturpauschale für konservativ tätige Augenärzte

Das Sozialgericht Marburg hat die Rechtmäßigkeit eines Zuschlags zur Grundpauschale für ausschließlich konservativ tätige Augenärzte bestätigt. Nach Mitteilung der KBV wies es die Klage eines Augenarztes ab, der als operativ tätiger Augenarzt die Strukturpauschale nach GOP 06225 abrechnen wollte. Auch das Sozialgericht Düsseldorf hatte kürzlich die Rechtmäßigkeit der augenärztlichen Strukturpauschale bestätigt.

DOG kritisiert Neuregelung zu Netzhauterkrankungen

Seit dem 1. Oktober 2014 dürfen niedergelassene Augenärzte Netzhauterkrankungen wie die altersabhängige Makuladegeneration gegen Vorlage der Versichertenkarte mit Injektionen behandeln. Die neue Regelung soll die Abläufe vereinfachen, weise jedoch gravierende medizinische Mängel auf, kritisiert die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). So ist zur Kontrolle der Therapie lediglich eine Fluoreszenzangiographie (FLA) am Beginn der Behandlung vorgesehen. Diese Untersuchung mit einem Kontrastmittel sei allein nicht aussagekräftig genug und für Patienten belastend, warnt die Fachgesellschaft. Zudem sei eine Kontrolle in den Folgejahren gar nicht vorgesehen.

Ab 1. Oktober: IVOM im EBM und Qualitätsicherung in Kraft

Die intravitreale Medikamenteneingabe (IVM) wird zum 1. Oktober in den EBM aufgenommen. Gleichzeitig tritt die neue Vereinbarung zur Qualitätssicherung in Kraft. Sie regelt die fachlichen, räumlichen, apparativ-technischen und hygienischen Anforderungen und die ärztliche Dokumentation. Die Vereinbarung legt fest, dass Vertragsärzte eine Genehmigung ihrer KV benötigen und was bei ihrem Antrag nachzuweisen ist.

IVOM: BDOC fordert gleiche Bedingungen für Klinik- und Praxisärzte

Mit der geplanten Aufnahme einer Gebührenordnungsposition für die IVOM in den EBM ist keine gleichzeitige Aufnahme der IVOM als Leistung in den sogenannten AOP-Vertrag der Krankenhäuser vorgesehen, kritisiert auch der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen, BDOC, und warnt – ähnlich wie zuvor bereits die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) sowie einige Patientenverbände – vor einem Versorgungsproblem für die Patienten. In den bettenführenden Häusern werden nach Angaben des BDOC pro Jahr weit über 100.000 IVOM ambulant erbracht. Die Versorgung der Patienten sei gut und basiere auf der freien Arztwahl der Patienten. Die jetzige Situation würde bedeuten, dass viele Patienten sich einen neuen Augenarzt für ihre chronische Erkrankung suchen und dabei gegebenenfalls weite zusätzliche Wege in Kauf nehmen müssten, kritisiert der Verband.

DOG sieht AMD-Therapie in Kliniken gefährdet

Bei der Behandlung von Patienten mit feuchter altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) und anderen Makulaerkrankungen könnte es bald zu dramatischen Engpässen kommen. Davor warnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Hintergrund: Ab 1. Oktober wird die Spritzentherapie in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und damit reguläre Kassenleistung bei niedergelassenen Augenärzten. Krankenhäuser und Universitätskliniken können die Behandlung jedoch nicht über den EBM und damit kostendeckend abrechnen. Bestehende Verträge mit den Universitäten wurden von Seiten der Krankenkassen zum 1. Oktober teilweise schon gekündigt, teilt die DOG mit.