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Urteil: Strukturpauschale für konservativ tätige Augenärzte rechtens

Die Strukturpauschale für ausschließlich konservativ tätige Ärzte ist rechtmäßig. Wie die KBV mitteilt, bestätigte das Bundessozialgericht dies in einem Urteil und wies die Klage eines Augenarztes ab, der als operativ tätiger Augenarzt die Strukturpauschale nach GOP 06225 abrechnen wollte.

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass die Gebührenordnungsposition (GOP) 06225 von dem Kläger „in den streitbefangenen Quartalen nicht abgerechnet werden kann, weil er auch operative Leistungen erbracht hat“. Mit der Beschränkung der Abrechenbarkeit der Zuschlagsziffer auf ausschließlich konservativ tätige Augenärzte habe der Bewertungsausschuss „seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten“, begründet das Gericht weiter. Vielmehr habe „er im Interesse der Sicherstellung der Versorgung mit Leistungen konservativ tätiger Augenärzte die wirtschaftliche Lage dieser Praxen verbessern wollen“.

Sozialgerichte Marburg und Düsseldorf

Im vergangenen Jahr hatte bereits das Sozialgericht Marburg die Rechtmäßigkeit eines Zuschlags zur Grundpauschale für ausschließlich konservativ tätige Augenärzte bestätigt. Auch das Sozialgericht Düsseldorf hatte die augenärztliche Strukturpauschale für rechtmäßig befunden.

Zuschlag soll konservativ tätige Ärzte stärken

Die augenärztliche Strukturpauschale war vom Bewertungsausschuss beschlossen und am 1. Januar 2012 eingeführt worden. Dadurch sollte die Vergütungssituation der konservativ tätigen Augenärzte verbessert werden. Ziel der Einführung dieses Zuschlags war es, die flächendeckende Versorgung der Versicherten sowohl durch konservative als auch durch operativ tätige Augenärzte sicherzustellen.

GOP 06225 wird arzt- und nicht fallbezogen gezahlt

Der Zuschlag für ausschließlich konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225) wird arzt- und nicht fallbezogen gezahlt. Das bedeutet, dass ein Augenarzt diese GOP nicht abrechnen kann, wenn er im selben Quartal operative Leistungen durchführt und abrechnet.

Strukturpauschale zeigt Wirkung

Die augenärztliche Strukturpauschale war vom Bewertungsausschuss beschlossen und am 1. Januar 2012 eingeführt worden. Der Anteil konservativ tätiger Ärzte war daraufhin innerhalb eines Jahres von 66 Prozent in 2011 auf über 75 Prozent gestiegen. Mit der neuen GOP erzielen die konservativ tätigen Augenärzte ein deutlich höheres Punktzahlvolumen. Die operierenden Augenärzte konnten die abgesenkte Grundpauschale durch eine größere Anzahl von Operationen kompensieren, so dass diese Gruppe insgesamt keine Honorarverluste hinnehmen musste, so die KBV.

Quelle:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

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