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OCT – G-BA leitet Prüfverfahren ein

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin hat einen Antrag zur Bewertung der optischen Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei feuchter AMD und Makulaödem bei DR angenommen und ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet. Den Bewertungsantrag hatte der GKV-Spitzenverband im März 2015 gestellt. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob die bisher im Rahmen der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung nicht verordnungsfähige Untersuchungs- und Behandlungsmethode künftig ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewendet werden kann.

Die OCT ist ein bildgebendes Verfahren, das die Beurteilung der Netzhautstrukturen im Auge ermöglicht und beispielsweise Flüssigkeitsansammlungen und Veränderungen der Netzhautdicke zeigt. Die altersbedingte Makuladegeneration ist die häufigste Ursache für schwere Sehbehinderungen, von der in Deutschland etwa 4,5 Millionen Menschen betroffen sind. 10 bis 15 Prozent dieser Patienten leiden unter einer neovaskulären Makuladegeneration, die in über 90 Prozent der Fälle zu einer schweren Sehbeeinträchtigung führt. Ein hoher Prozentsatz von Diabetespatienten leidet an einer Diabetischen Retinopathie. In Deutschland sind etwa 30 000 Diabetiker aufgrund dieser Erkrankung erblindet.

„Die Nutzenbewertung der OCT soll zeigen, ob deren Anwendung nachweisbare Vorteile für die Diagnostik und Therapiesteuerung bei der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration und beim Makulaödem im Rahmen der Diabetischen Retionopathie hat. Angesichts der Schwere und Häufigkeit der mit dieser Methode feststellbaren Augenerkrankungen ist das Prüfergebnis für die betroffenen Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Der GKV-Spitzenverband hatte im März 2015 den Bewertungsantrag gestellt, der nun nach formaler Prüfung vom G-BA einstimmig angenommen wurde.

Der Beschlusstext sowie der Antrag auf Methodenbewertung ist abrufbar unter:

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/

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