|

Femtolaser in der Kataraktchirurgie: ­Erstattungsanspruch für Beamte

Vor den Verwaltungsgerichten bemühen sich aktuell die versorgungsberechtigten Pensionäre der öffentlich-rechtlichen Beihilfestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen um die Kostenbewilligung für den Einsatz des Femtosekundenlasers im Rahmen ihrer Kataraktoperation. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte nun die medizinische Notwendigkeit der femtolaserassisierten Kataraktchirurgie. RA Michael Zach (Mönchengladbach) stellt den Beschluss dar.

Die versorgungsberechtigten Pensionäre der öffentlich-rechtlichen Beihilfestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen (Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldaten usw.) kämpfen aktuell vor den Verwaltungsgerichten der Republik um die Kostenbewilligung für den Einsatz des Femtosekundenlasers im Rahmen ihrer Kataraktoperation. Die Beihilfestellen versagen zum Teil die Erstattung der Position 5855 GOÄ analog neben der Position 1375 GOÄ (Phakoemulsifikation) unter Berufung auf eine BVA-Stellungnahme aus dem Mai 2014, wonach der Einsatz eines Femtosekundenlasers im Rahmen der Kataraktoperation für den Patienten keinen Nutzen oder Mehrwert besitze. Diese Frage war schon bisher von den sachverständig beratenen Zivilgerichten anders bewertet und die dort betroffenen Privaten Krankenversicherungen zur Zahlung verurteilt worden.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL November 2015.

Ähnliche Beiträge