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DOC und AOK Bayern schließen neuen Vertrag

Einen besonderen Versorgungsvertrag nach Paragraf 73c des fünften Sozialgesetzbuches zur Behandlung von speziellen Augenerkrankungen hat die AOK Bayern mit dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) zum 1. April geschlossen. Der Vertrag besteht aus zwei Modulen, umfasst neben der intravitrealen Therapie auch das korneale Crosslinking.

Am Modul IVI (Intravitreale Injektion) können Versicherte der AOK Bayern teilnehmen, die die Teilnahmevoraussetzungen des Vertrages erfüllen und folgende behandlungsbedürftige Indikation aufweisen: feuchte altersbedingte Makuladegeneration (AMD), diabetisches Makulaödem (DMÖ), Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVV), choroidale Neovaskularisation (CNV bei angioid streaks und CNV infolge pathologischer Myopie) und nichtinfektiöse Uveitis. Gegenstand des Moduls IVI ist neben der intravitrealen Injektion auch die unmittelbare postoperative Nachsorge und die Verlaufskontrolle mittels optischer Kohärenztomographie (OCT), die im Leistungskatalog der GKV derzeit nicht enthalten ist.

Am Modul CXL (korneales Crosslinking) können Versicherte der AOK Bayern ab 18 Jahren teilnehmen, die die Teilnahmevoraussetzungen des Vertrages erfüllen und bei denen nach dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand ein korneales Crosslinking angezeigt ist, mit folgender Indikation: Keratokonus, postrefraktive Keratektasie, pelluzidale marginale Hornhautdegeneration. Das Modul CXL umfasst neben dem kornealen Crosslinking auch die unmittelbare postoperative Nachsorge und eine längerfristige Verlaufskontrolle. Das korneale Crosslinking ist im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Die Einschreibung in die Module kann bei jedem operierenden Augenarzt erfolgen, der am entsprechenden Modul teilnimmt.

Die AOK bietet Patieten weitere Informationen über die Einschreibung in den Vertrag und die teilnehmenden Augenärzte in den AOK-Geschäftsstellen oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 265 10 20.

Quelle:
AOK

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