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IVOM: BDOC fordert gleiche Bedingungen für Klinik- und Praxisärzte

Mit der geplanten Aufnahme einer Gebührenordnungsposition für die IVOM in den EBM ist keine gleichzeitige Aufnahme der IVOM als Leistung in den sogenannten AOP-Vertrag der Krankenhäuser vorgesehen, kritisiert auch der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen, BDOC, und warnt – ähnlich wie zuvor bereits die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) sowie einige Patientenverbände – vor einem Versorgungsproblem für die Patienten. In den bettenführenden Häusern werden nach Angaben des BDOC pro Jahr weit über 100.000 IVOM ambulant erbracht. Die Versorgung der Patienten sei gut und basiere auf der freien Arztwahl der Patienten. Die jetzige Situation würde bedeuten, dass viele Patienten sich einen neuen Augenarzt für ihre chronische Erkrankung suchen und dabei gegebenenfalls weite zusätzliche Wege in Kauf nehmen müssten, kritisiert der Verband.

Seit Jahren vermeide der BDOC einen Wettbewerb der Sektoren, heißt es weiter. Voraussetzung zur Teilnahme an IVOM-Verträgen sei die Qualifikation der Ärzte. Der BDOC fordere daher, dass für die in Kliniken angestellten Fachärzte für Augenheilkunde bei entsprechender Qualifikation dieselben Möglichkeiten zur ambulanten IVOM –Erbringung geschaffen werden, wie im ambulanten Sektor. Aktuell beantragen viele Kliniken Ermächtigungen zur Erbringung der IVOM. Der BDOC habe kein Verständnis dafür, wenn diesen Anträgen nicht stattgegeben wird, heißt es in einer Stellungnahme.

Das Anliegen des Verbandes bleibe die hohe Qualität der IVOM-Versorgung in der Augenchirurgie und eine hochwertige flächendeckende Patientenversorgung. Dafür sei die Solidarität von Augenärzten in Kliniken und Praxis besonders wichtig.

Quelle:
BDOC

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