G-BA: Hornhautvernetzung mit UV-Therapie wird GKV-Leistung

Patienten, die an einem Keratokonus – einer seltenen aber schwerwiegenden Augenerkrankung – leiden, können sich ab sofort mithilfe einer sogenannten Hornhautvernetzung (Crosslinking) behandeln lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass dieses Therapieverfahren künftig von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden soll. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) begrüßt die Entscheidung und rät allen Betroffenen, untersuchen zu lassen, ob sie für diese Behandlung in Frage kommen.

In Deutschland leidet etwa einer von 2.000 Menschen an einem Keratokonus, einer Erkrankung, bei der die Hornhaut des Auges sich zunehmend verformt. Die Betroffenen sehen im Verlauf immer schlechter, sind schon früh auf Spezialkontaktlinsen angewiesen und benötigen im Verlauf nicht selten eine Hornhauttransplantation. „Das ist besonders schlimm, weil der Keratokonus meist schon bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt.“, erklärt Professor Dr. med. Philip Maier von der Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg.

Bei der Hornhautvernetzung oder Crosslinking handelt es sich um das einzige Therapieverfahren – so auch das Fazit des G-BA – mit dem die Hornhautverformung und der damit einhergehende Sehverlust aufgehalten werden kann. Dabei wird die Hornhaut mit Vitamin B2 (Riboflavin) beträufelt und anschließend mit UV-Licht bestrahlt. Dies führt zu einer photochemischen Reaktion, bei der sich die Kollagenfasern der Hornhaut neu vernetzen und somit das Hornhautgewebe stabilisiert werden kann. Der G-BA hat eine Nutzenbewertung durchführen lassen und auf der Basis dieser Ergebnisse entschieden, dass Ärzte das Verfahren anwenden dürfen, wenn der Patient bestimmte Kriterien erfüllt: „So muss etwa die Hornhautverkrümmung innerhalb von zwölf Monaten um mindestens eine Dioptrie zugenommen haben. Für die Behandlung selbst darf die Hornhaut insgesamt nicht zu dünn sein“, erklärt Maier, der im Namen der DOG als Fachberater für die Kassenärztliche Bundesvereinigung an der Beschlussfindung beteiligt war. Aktuell ist das Crosslinking das einzige Behandlungsverfahren, das den Krankheitsverlauf bei Keratokonus verzögern oder sogar aufhalten kann. Die DOG empfiehlt deshalb allen Patienten, sich nach Diagnosestellung regelmäßig untersuchen zu lassen, um ein Fortschreiten der Erkrankung festzustellen und dann die Therapie in Anspruch zu nehmen.

Ist das Sehvermögen in fortgeschrittenen Stadien der Erkrankung trotz Spezialkontaktlinsen bereits stark beeinträchtig, kann oft nur noch eine Hornhauttransplantation helfen: Dabei wird die beschädigte Hornhaut durch die gespendete Hornhaut eines Verstorbenen ausgetauscht. Möglicherweise kann die Notwendigkeit einer Hornhauttransplantation durch den Einsatz des Crosslinking in Zukunft deutlich verringert werden.

Die Begründung zum G-BA-Beschluss kann hier nachgelesen werden:

https://www.g-ba.de/downloads/40-268-5137/2018-07-19_MVV-RL_UV-Vernetzung-Riboflavin-Keratokonus_TrG.pdf

Quelle:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)
http://www.dog.org

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