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„Keine Lösung der Probleme“

Zur Einführung der Strukturpauschale in der Augenheilkunde
Zum 1. Januar dieses Jahres ist die Strukturpauschale für konservativ tätige Augenärzte im Einheitlichen Bewertungs-maßstab (EBM) in Kraft getreten. Mittlerweile wurden zwei Quartale abgerechnet. Dr. Christiane Schumacher (Heiligenhaus) erläutert im Folgenden, welche Auswirkung die Strukturpauschale bislang auf das Regelleistungsvolumen (RLV) und somit auf die Honorarsituation in der Augenheilkunde hat.

Die Honorarsituation der Augenärzte verschlechtert sich von Quartal zu Quartal. Um die konservativ tätigen Augenärzte zu stützen, hatte der Bewertungsausschuss in seiner 262. Sitzung am 31. August 2011 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) die Aufnahme einer Nr. 6 in die Präambel 6.1 mit Wirkung zum 1. Januar 2012 beschlossen.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 10/2012.

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