Praxismanagement: Personalkostensenkung
Kostenreduzierung durch lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen
Deutschland gehört bei der Steuer- und Abgabenbelastung zur Spitzengruppe in Europa. Von einer gut gemeinten Gehaltserhöhung kommen deshalb nur rund 55 Prozent beim Arbeitnehmer an, der Arbeitgeber wird darüber hinaus mit zusätzlichen Lohnnebenkosten von etwa 20 Prozent belastet. Dr. Walter Schwarz (Fürth) erläutert legale Möglichkeiten, die einerseits die Lohnkosten für den Arbeitgeber senken und andererseits dazu beitragen, dass dem Arbeitnehmer von der Bruttolohnerhöhung mehr Nettolohn verbleibt.

