Praxismanagement: Personalkostensenkung
Kostenreduzierung durch lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen
Deutschland gehört bei der Steuer- und Abgabenbelastung zur Spitzengruppe in Europa. Von einer gut gemeinten Gehaltserhöhung kommen deshalb nur rund 55 Prozent beim Arbeitnehmer an, der Arbeitgeber wird darüber hinaus mit zusätzlichen Lohnnebenkosten von etwa 20 Prozent belastet. Dr. Walter Schwarz (Fürth) erläutert legale Möglichkeiten, die einerseits die Lohnkosten für den Arbeitgeber senken und andererseits dazu beitragen, dass dem Arbeitnehmer von der Bruttolohnerhöhung mehr Nettolohn verbleibt.
Der Steuergesetzgeber hält eine Vielzahl von Entgeltbausteinen vor, die lohnsteuerfrei beziehungsweise steuerlich begünstigt sind und weder bei Arbeitgebern noch bei Arbeitnehmern in die Sozialabgabenberechnung mit einbezogen werden. Diese Entgeltbausteine werden unter dem Stichwort Nettolohnoptimierung subsumiert. Zu den steuerfreien Bausteinen zählen Sachzuwendungen (zum Beispiel Warengutscheine als Aufmerksamkeiten), Zuschüsse (zum Beispiel Kindergartenzuschüsse, Gesundheitsförderung, Altersvorsorge) sowie sonstige Vorteile (zum Beispiel kostenlose private Smartphone- und Computernutzung, Betriebsveranstaltungen). Des Weiteren gibt es auch durch Pauschalversteuerung begünstigte und sozialversicherungsfreie Bausteine. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkostenzuschüsse, die Stellung eines Firmenwagens sowie Internetzuschüsse an Arbeitnehmer.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL November 2014.