Besteuerung der Pkw-Aufwendungen
In aller Regel benutzt der niedergelassene Augenarzt seinen Pkw beruflich und privat. Da das Finanzamt nur den beruflich veranlassten Teil der Aufwendungen für den Pkw als Praxisausgaben anerkennt, ist eine Aufteilung der Gesamt-aufwendungen entsprechend der Nutzungsverhältnisse erforderlich. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (Sankt Augustin) erläutert anhand von Beispielen die Kriterien.

