Kontrast- und/oder Dämmerungssehen?
Zur Einführung des Kontrastsehtests in die Fahrerlaubnisverordnung
Seit dem 1. Juli muss bei allen Führerscheinen der Gruppe 2 und bei augenärztlichen Gutachten auch für die kleineren Fahrzeuge das Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft werden. Sowohl Augenärzte als auch die an der Begutachtung beteiligten Betriebsärzte sehen sich der Herausforderung gegenüber, den idealen Grenzwert sowie das ideale Testverfahren zu finden. Prof. Dr. Helmut Wilhelm (Tübingen) diskutiert Grenzwerte, Geräte und Messverfahren, zeigt Fallstricke und Herausforderungen für den Untersucher auf.

