Kommunikationstraining in der Hornhautspendenakquise

Bedarfsanalyse und Entwicklung eines speziellen Trainings für Augenärzte
Gespräche mit der Bitte um das stellvertretende Einverständnis von Angehörigen in eine Hornhautspende scheinen eine große Belastung – nicht nur für Angehörige, sondern auch für das Fachpersonal. In einer Fragebogenerhebung bei Augenärzten, die in der Spendenakquise tätig sind, wurde eine Bedarfsanalyse für ein Kommunikationstraining erhoben und anschließend ein darauf basierendes Training entwickelt. Das Training wurde inzwischen erfolgreich implementiert, mit zahlreichen Mitarbeitern aus unterschiedlichen Hornhautbanken in Deutschland durchgeführt und aktuell mittels Begleitforschung auf Wirksamkeit überprüft. Ein Beitrag von Dr. Stephanie Stiel, Sabine Salla, Dr. André Steinfeld, Prof. Dr. Lukas Radbruch, Prof. Dr. Peter Walter und Dr. Martin Hermel.

Wie gerade in diesen Monaten in den öffentlichen Medien verstärkt bemängelt wird, gibt es in Deutschland eine große Kluft zwischen dem Bedarf an Spenderorganen und -geweben und deren deutlich niedrigerer Verfügbarkeit (Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation 2008). Das häufigste Problem besteht in der ausdrücklichen Willenserklärung der Normalbevölkerung hinsichtlich der Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende. Obwohl sich eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland eine Organspende vorstellen können, verankern laut aktuellen Statistiken nur 12 Prozent diesen Wunsch schriftlich in einem Spenderausweis oder ähnlichen Dokumenten (Welt online 2011). Bedingt durch diese Verteilung kommen immer wieder kontroverse Diskussionen um die Veränderung der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung der erweiterten Zustimmungslösung auf. Eine Widerspruchslösung weckt daher die Hoffnung auf die Verfügbarkeit von mehr Organ- und Gewebespenden, die dem hohen Bedarf entgegen kommen würde. Diese Lösung wird aber skeptisch bewertet (Welt online 2011). Seit der Gesundheitsministerkonferenz am 30. Juni 2011 besteht nun eine Tendenz hin zu einer Erklärungslösung, bei der jeder Bürger aufgefordert würde, beispielsweise zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs, eine Willenserklärung über eine Zustimmung beziehungsweise einen Widerspruch zu formulieren. Eine solche Gesetzesänderung würde sich auch auf das Procedere der Spendergewinnung im Bereich der Hornhautspenden auswirken, da eine Willenserklärung vorläge und Angehörige unter Umständen nicht mehr telefonisch befragt werden müssten.
Mitunter sehr lange Wartezeiten auf Transplantate für erkrankte, bedürftige Patienten, eine hohe Mortalitätsrate und ein derweil weiter steigender Bedarf machen den aktuell großen Engpass nur umso deutlicher. Im Bereich der Gewinnung von Hornhautspenderge-weben und der operativen Versorgung von Patienten mit bereitgestellten Transplantaten wird derzeit zu etwa 50 bis 70 Prozent Bedarf deckend gearbeitet (Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation 2008). Auch hier besteht durchaus die Chance und Notwendigkeit auf eine bessere und schnelle Versorgung der Patienten, die dringend eine Hornhauttransplantation benötigen.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 09-2011.

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