Direktversicherung für mitarbeitende Ehegatten
Augenärzte, die ihren Ehepartner in der eigenen Praxis beschäftigen und für diesen eine Direktversicherung als betriebliche Altersversorgungsleistung abschließen, können erhebliche Steuerersparnisse erzielen, wenn sie die vom Gesetzgeber, von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung entwickelten Rahmenbedingungen beachten. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin) erläutert die Voraussetzungen für die Anerkennung von Direktversicherungsbeiträgen zugunsten des Arbeitnehmer-Ehegatten als steuerlich abzugsfähige Praxisausgaben.

