PDT: Dokumentationsprüfung wird ausgesetzt
Augenärzte, die photodynamische Therapien (PDT) zur Behandlung krankhafter Gefäßneubildungen am Augenhintergrund durchführen, sind bis zum 30. Juni 2014 von der Pflicht zur Teilnahme an Dokumentationsprüfungen befreit, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Diese Regelung, die die KBV mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur PDT getroffen hat, ist seit dem 1. Juli in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. Juni 2014.

