PDT: Dokumentationsprüfung wird ausgesetzt

Augenärzte, die photodynamische Therapien (PDT) zur Behandlung krankhafter Gefäßneubildungen am Augenhintergrund durchführen, sind bis zum 30. Juni 2014 von der Pflicht zur Teilnahme an Dokumentationsprüfungen befreit, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Diese Regelung, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur PDT getroffen hat, ist seit dem 1. Juli in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. Juni 2014.

Augenärzte, die zur Durchführung einer PDT berechtigt sind, werden dadurch spürbar entlastet. Bisher mussten sie einmal im Jahr Behandlungsdokumentationen von zehn abgerechneten Fällen zur Überprüfung an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermitteln, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten bedeutete.

Laut Vorstandsvorsitzendem der KBV, Dr. Andreas Köhler, sollen Augenärzte künftig weniger Zeit für administrative Angelegenheiten aufbringen müssen und mehr Zeit für ihre Patienten haben. Auch andere Arztgruppen sollen künftig von einem Bürokratieabbau profitieren, kündigte Köhler an. Entsprechende Maßnahmen seien in Vorbereitung.

Grund für das Aussetzen der Prüfungen sei die Tatsache, dass die KVen immer weniger PDT-Dokumentationen beanstanden müssten, heißt es in der KBV-Mitteilung. So sank die Beanstandungsquote von anfangs 18 Prozent, auf nun seit Jahren durchgängig rund acht Prozent.

Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur PDT, welche die KBV und der GKV-Spitzenverband 2001 geschlossen und nun geändert haben, regelt die Anforderungen an die fachliche Befähigung, die apparative Ausstattung und die Dokumentation als Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung der PDT. Antragsberechtigt sind Vertragsärzte, die über die Gebietsbezeichnung Augenheilkunde hinaus eine zusätzliche Qualifikation nachweisen. Beispielsweise ist zu belegen, dass innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren vor Antragstellung mindestens 200 Fluoreszenzangiografien selbstständig unter Anleitung ausgewertet und mindestens 50 photodynamische Therapien ebenfalls unter qualifizierter Anleitung durchgeführt wurden. Die jährliche Überprüfung der ärztlichen Dokumentationen war ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung.

Quelle: KBV

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