BDOC kritisiert Auslegung des Herstellers zum Urteil bei Auseinzelung
Das Urteil des Hanseatischen OLG habe keinen Grundsatzcharakter und binde nur die verklagte Apotheke, auch das Auseinzeln von Lucentis® und Avastin® sei weiterhin möglich, betont der Bund Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) und kritisiert damit die Auslegung des Urteils durch den Hersteller.

