Der richtige Zeitpunkt der Praxisabgabe
Insbesondere wenn eine Praxis aus Altersgründen abgegeben wird, ist die Wahl des Veräußerungszeitpunktes bestimmend für die Höhe der definitiven Steuerbelastung. Bei einem Praxisverkauf zum Jahreswechsel sollte geprüft werden, welche unterschiedliche Auswirkung eine Veräußerung zum 31. Dezember des Jahres oder am 1. Januar des darauffolgenden Jahres auf die Steuerbelastung hat. StB Dipl. Finanzwirt Holger Wendland (Erftstadt) erläutert die Hintergründe.

