Der richtige Zeitpunkt der Praxisabgabe

Insbesondere wenn eine Praxis aus Altersgründen abgegeben wird, ist die Wahl des Veräußerungszeitpunktes bestimmend für die Höhe der definitiven Steuerbelastung. Bei einem Praxisverkauf zum Jahreswechsel sollte geprüft werden, welche unterschiedliche Auswirkung eine Veräußerung zum 31. Dezember des Jahres oder am 1. Januar des darauffolgenden Jahres auf die Steuerbelastung hat. StB Dipl. Finanzwirt Holger Wendland (Erftstadt) erläutert die Hintergründe.

Wenn es für eine geplante Praxisabgabe einen Kaufinteressenten gibt und Handelseinigkeit besteht, sollte der nächstmögliche Wunschtermin des Erwerbers auch das Kaufdatum sein. Eine tatsächliche Realisierung des Praxiswertes zu unter Umständen weniger optimalen Rahmenbedingungen ist alle Male besser als ein nicht realisierter (optimierter) Praxiswert. Ist der Praxisverkäufer in der Gestaltung des Sachverhaltes frei beziehungsweise ist der Erwerber terminlich flexibel, stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt im Jahr der Verkauf der Praxis am sinnvollsten ist.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL September 2016.

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