Neue Urteile zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Zum Steigerungssatz bei der IVOM sowie zur Analogbewertung
Zur GOÄ sind in jüngster Zeit drei neue Urteile aus dem augenärztlichen Bereich mit richtungsweisenden Bedeutung ergangen, die zeigen, dass die medizinische Sinnhaftigkeit einer Behandlungsmaßnahme vor dem Wortlaut der GOÄ Vorrang genießt, wenn dieser sich als medizinisch nicht haltbar erweist, teilte der BDOC mit. Rechtsanwalt Dirk Griebau stellt sie im Folgenden dar.

