Der Bundesgerichtshof und das „Damoklesschwert der Hinauskündigung“
Im Mai erging ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Höchstdauer des Hinauskündigungsrechts der alten Partner gegenüber dem neu eintretenden Partner in Gemeinschaftspraxisverträgen. Danach werden Altgesellschafter zukünftig maximal eine Kennenlernphase von drei Jahren im Gemeinschaftspraxisvertrag vereinbaren können. Eine Urteilsanmerkung von Rechtsanwalt Dr. Karl Friedrich Dumoulin.

