LASIK-TÜV nun auch für Einrichtungen ohne Klinikstatus
Der TÜV SÜD hat die Zertifizierung nach dem Standard LASIK-TÜV weiterentwickelt. Wichtigster Punkt ist die Möglichkeit, dass sich ab sofort auch kleinere LASIK-Einrichtungen ohne Klinikstatus (Zulassung nach §30 Gewerbeordnung) zertifizieren lassen können.

