Novartis bietet erneut Teilung des Kostenrisikos bei Lucentis an

Novartis hat erneut die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu Verhandlungen über die Teilung des Kostenrisikos für Lucentis bei AMD aufgefordert. Der Bewertungsausschuss müsse zügig eine Abrechnungsziffer im EBM für die intravitreale Injektion des Arzneimittels schaffen.

Seit April bietet Novartis den Krankenkassen ein Beteiligungsmodell an, mit dem Angebot, die Kosten der GKV für Lucentis auf 315 Millionen Euro jährlich zu begrenzen. Wie der Vorsitzende der Geschäftsleitung des Unternehmens, Dr. Peter Maag, zur DOG 2007 in Berlin sagte, rechne man erst für das Jahr 2009 mit diesem Ausgabenniveau. Da es jährlich etwa 50.000 AMD-Neuerkrankungen gäbe, müssten die Krankenkassen nur die Arzneikosten für 25.000 Patienten übernehmen.
Bislang seien Verhandlungen erfolglos geblieben. Der Off-Label-Einsatz von Avastin sei jedoch, wie der Berliner Arztrechtler Dr. Gerhard Nitz darlegte, mit massiven Haftungsproblemen für die verordnenden Ärzte verbunden und kritiserte zugleich die regionalen Verträge einiger Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen, die den Einsatz von Avastin begünstigten.

Ebenso fordere das Unternehmen eine EBM-Ziffer mit angemessener Honorierung. Die Vorstöße bei der KBV, um zu erreichen, dass die Augenärzte im EBM eine Abrechnungsziffer für die intravitreale Injektion bekommen, seien bislang erfolglos geblieben. Diese Leistung ist, da Lucentis als zugelassenes Arzneimittel eine Kassenleistung ist, kein IgeL. Gegenwärtig müssten Ärzte und Patienten einen mühsamen Weg durch die Kasseninstanzen beschreiten: Einzelantrag mit Prüfung und Genehmigung durch den MDK, damit die Kasse das Arzthonorar nach den Bedingungen der GOÄ erstattet. Den stark sehbehinderten Patienten dürfe nicht länger ein aufwändiger Einzelfallantrag zugemutet werden.

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