LASIK-TÜV nun auch für Einrichtungen ohne Klinikstatus
Der TÜV SÜD hat die Zertifizierung nach dem Standard LASIK-TÜV weiterentwickelt. Wichtigster Punkt ist die Möglichkeit, dass sich ab sofort auch kleinere LASIK-Einrichtungen ohne Klinikstatus (Zulassung nach §30 Gewerbeordnung) zertifizieren lassen können.
Wie der LASIK-TÜV mitteilte, müssten diese Einrichtungen dann relevante Kriterien in Bezug auf Prozesse und Ausstattung separat nachweisen. Als weitere Änderung sollen in Zukunft für das Verfahren ISO 9001:2000, das für den LASIK-TÜV notwendig ist, und den LASIK-TÜV selbst nur noch getrennte Zertifikate ausgestellt werden. Dies soll die Unterscheidung verschiedener Prüfzeichen vereinfachen und den Mehrwert der Doppelzertifizierung deutlicher herausstellen. Der LASIK-TÜV sei für die Zertifizierten ein zusätzliches „Premiumprodukt“ hinsichtlich der Ergebnisqualität, heißt es in der Mitteilung. Das erleichtere auch Kunden die Orientierung und zeige ihnen, dass die betreffende Einrichtung über reichlich Erfahrung in Bezug auf LASIK-Behandlungen verfüge.
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Berufsverband der Augenärzte (BVA) unterstützen den LASIK-TÜV als Gütesiegel. „Diese Maßnahmen sollen für eine umfassende Information der Patienten sowie sichere und gute Behandlungsergebnisse sorgen“, erklärt DOG-Präsident Professor Gernot I. W. Duncker, Direktor der Universitäts-Augenklinik Halle. Die Änderungen beim LASIK-TÜV wurden gemeinsam mit allen Fachgutachtern im Rahmen des Internationalen Kongresses der Deutschen Ophthalmochirurgen in Nürnberg beschlossen und sollen ab sofort umgesetzt werden. Grundlage für die Modifizierung bildeten die Ergebnisse und Erfahrungen der bisherigen Zertifizierungen. „Mit der Weiterentwicklung des LASIK-TÜVs kommen wir auch Bedürfnissen des Marktes entgegen. Viele kleinere LASIK-Einrichtungen haben bei uns bezüglich des Gütesiegels angefragt. Das zeigt den hohen Stellenwert, den dieses Zertifikat in der Branche genießt“, sagt Michael Zimmer, Auditor und Produktmanager LASIK-TÜV der TÜV SÜD Management Service.
Der LASIK-TÜV ist ein Gütesiegel für Kliniken und Arztpraxen, die LASIK-OPs („Laser in situ Keratomileusis“) anbieten. Das Zertifikat soll einen objektiven Nachweis von hohen Standards sowohl im Qualitätsmanagement, im ärztlichen Fachwissen als auch im hygienischen Bereich gewährleisten. Vorrausetzung für die Zertifizierung nach dem Standard LASIK TÜV ist eine Zertifizierung nach ISO 9001:2000. Diese Zertifizierung kann von TÜV SÜD getrennt oder gemeinsam in einem Verfahren erfolgen. Um das Qualitätslabel LASIK-TÜV zu bekommen müssen Laserzentren oder Augenärzte darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Fachgutachter und Hygieneexperten überprüfen den fachspezifischen Bereich der LASIK-OP sowie die hygienischen Bedingungen einer Einrichtung. Dabei nehmen sie unter anderem die Ausbildung des Personals, die technische Ausrüstung und Wartung, die in einer Einrichtung geltenden Ausschlusskriterien für eine LASIK-Behandlung, die Dokumentation der Vor- und Nachuntersuchungen, die Operationsergebnisse und die Komplikationsraten unter die Lupe. Auch müssen die Ärzte nachweisen, dass sie innerhalb der letzten fünf Jahre 1.000 LASIK-Behandlungen und davon 250 im letzten Jahr durchgeführt haben. „Den LASIK-TÜV bekommen darüber hinaus nur Augenärzte, die in der Anwenderliste der Kommission für Refraktive Chirurgie (KRC) geführt sind“, ergänzt Prof. Duncker.
Bisher haben in Deutschland elf Augenlaserzentren den Standard „LASIK-TÜV“ erreicht, mehrere weitere Einrichtungen befinden sich aktuell im Zertifizierungsverfahren. Weitere Infos zur LASIK im Allgemeinen gibt es beim Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie e.V. (VSDAR) unter:
Weitere Informationen zum LASIK-TÜV unter: