Zentralverband der Augenoptiker kämpft gegen Gerichtsurteil von Celle
Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) in Düsseldorf kämpft gegen das Urteil von Celle, das den Brillenvertrieb durch Augenärzte erlaubt.
Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) in Düsseldorf kämpft gegen das Urteil von Celle, das den Brillenvertrieb durch Augenärzte erlaubt.
Vergleich von Vor- und Nachteilen für die LASIK-Operation
Die Laser in situ Keratomileus (LASIK) ist heute das wichtigste Verfahren der Refraktiven Chirurgie. 2004 wurde an der alz augenklinik München der Femtosekundenlaser in die klinische refraktive Chirurgie eingeführt und in dieser Zeit die Resultate mit denen der verwendeten Mikrokeratome verglichen. Prof. Dr. Thomas F. Neuhann, Dr. Markus Bauer und Dr. Barbara Lege stellen Vor- und Nachteile der Mikrokeratom-LASIK der Femto-LASIK gegenüber.
Die Korrektur von Fehlsichtigkeiten mittels refraktiver Hornhautchirurgie gehört heute zu den Standardverfahren in der Augenheilkunde. Excimer-chirurgische Techniken wie photorefraktive Keratektomie (PRK) und Laser-in-situ-Keratomileusis (LASIK) und deren Weiterentwicklungen haben innerhalb weniger Jahre weite Verbreitung gefunden. Verschiedene Studien der letzten Jahre belegen die guten Ergebnisse bei der Korrektur von Refraktionsfehlern. Nach der Optimierung von operativer Technik und eingesetzter Geräte ist eine weitere Herausforderung die optische Qualität nach refraktiver Hornhautchirurgie. Ein Beitrag von Prof. Dr. T. Kohnen, Dr. J. Bühren, Dr. M. Cichocki, Dr. T. Kasper, Dr. E. Terzi, Dipl.-Ing. (FH) A. Strenger, Prof. Dr. C. Ohrloff.
Die Toxoplasmose ist eine weltweit auftretende parasitäre Zoonose und die häufigste Ursache einer posterioren Uveitis in Mitteleuropa. Entgegen häufiger Lehrmeinung sind erworbene, frische Infektionen häufiger zu beobachten als kongenitale Übertragungen. Interessante neue Erkenntnisse sind durch die Genotypisierung und Unterscheidung von drei Toxoplasmosestämmen (I bis III) zu erwarten. Prof. Dr. Uwe Pleyer, Necip Torun und Prof. Dr. Oliver Liesenfeld geben einen Überblick zur Epidemiologie, Klinik und Infektionsimmunologie der Toxoplasma Retinochorioiditis.
Nationale VersorgungsLeitlinie zur diabetischen Retinopathie
Im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) haben sich unter Koordination des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) die verschiedenen Fachvertreter auf den Inhalt der NVL „Typ-2-Diabetes – Prävention und Therapie von Netzhautkomplikationen“ geeinigt. In der am 24. November 2006 als Leitlinie der Bundesärztekammer beschlossen Fassung konnten die beteiligten Autoren die wichtigsten Anliegen der Augenärzteschaft in diese einheitlichen und evidenzbasierten ärztlichen Schlüsselempfehlungen und Eckpunkte zur bereichsübergreifenden Versorgung von Typ-2-Diabetikern mit möglichen beziehungsweise bestehenden Netzhautkomplikationen einbringen. Die Autorengruppe der NVL fasst die inhaltlichen Aspekte dar.
Zur endemischen Keratokonjunktivitis vernalis
Unter Atopie versteht man eine Hypersensivität der Haut und der Schleimhäute, die sich durch unterschiedliche Erscheinungsformen auszeichnet. Über die okuläre Beteiligung haben Reinhard und Mitarbeiter ausführlich berichtet. Dr. Hannsjürgen Trojan geht im Folgenden auf die Keratokonjunktivitis vernalis näher ein, die hauptsächlich in Afrika weit verbreitet ist.
Wendet ein Augenarzt eine falsche Operationsmethode an und ist die Sehkraft des Patienten nach dem Eingriff schlechter als davor, muss der Mediziner haften. Das gilt selbst dann, wenn ungewiss ist, ob der Patient auch ohne die Operation weiter an Sehstärke verloren hätte, so das OLG Koblenz und verurteilte einen Augenarzt zu 40.000 Euro Schmerzensgeld.
Für Brillenträger könnte in Zukunft alles einfacher werden: Mit einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle (Aktenzeichen 13 U 118/06) ist die Abgabe von Brillen in der Augenarztpraxis zulässig. “
Eine Oralchirurgin, bei der eine Kontaktlinsenunverträglichkeit festgestellt worden war, unterzog sich einer Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit durch refraktive Hornhautchirugie. Entgegen der Beurteilung der Privaten Krankenversicherung handelte es sich nach Auffassung des Berufungsgerichts dabei um eine medizinisch notwendige Behandlung i. S. v. § 1 Abs. 2 der Versicherungsbedingungen MB/KK 94, deren Kosten an die Patientin zu erstatten sind.
Prof. Dr. Herbert Kaufmann beendet vorzeitig kommissarische Leitung in Gießen. In einem Schreiben an die niedergelassenen Kollegen bedankte sich Prof. Dr. Herbert Kaufmann, geschäftsführenden Direktor der Augenklinik Gießen, zum Jahreswechsel 2007 für die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit und erklärte überraschend zugleich die vorzeitige Beendigung seiner Amtsgeschäfte zum 1. April diesen Jahres.