BVA weist Ärzteschelte von stern.de zurück

Der Bericht über die Einkommenssituation der Ärzte („Was Kassenärzte wirklich verdienen“), den das Internetportat stern.de veröffentlich hat, sei in seiner Darstellung pauschal und grob vereinfachend, so der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA).
Beispielhaft werde die Situation der Augenärzte aufgeführt, deren Überschüsse von 1997 bis 2005 um 38 Prozent gestiegen seien. Doch abgesehen davon, dass sich diese Zahl nur auf die alten Bundesländer beziehe, zeige die Statistik ein grob vereinfachendes Bild, denn es werde nicht zwischen dem Honorar für die normale Augenarztversorgung und den Erstattungen für die großen Augenoperationen unterschieden. Damit werde von den immer weiter sinkenden Augenarzteinkommen abgelenkt, kritisierte Prof. Bernd Bertram, 1. Vorsitzender des BVA.

“Viele Augenoperationen, die 1997 noch stationär im Krankenhaus vorgenommen wurden, werden jetzt in Praxen operiert. Die Kassen zahlen für diese Operationen die Sachkosten für die teuren Intraokularlinsen, die teuren OP-Gerätschaften und den Unterhalt der teuren OP-Räume, wodurch erhebliche Einsparungen im Krankenhausbereich erzielt wurden. Ohne die Zahlungen für diese teuren OP-Einrichtungen sind nach Statistiken aus Nordrhein die Augenarztumsätze von 1997 bis 2007 um mehr als 16 Prozent gesunken. Wenn man zusätzlich die Preissteigerung seit 1997 berücksichtigt, reduziert sich damit das Kassenhonorar für die normale Augenarztversorgung (ohne Operationen) in den letzten zehn Jahren um circa ein Drittel und liegt damit auch niedriger als bei vielen anderen Fachgruppen. Die pauschalen Vergleiche und Aussagen von stern.de über das Einkommen der Augenärzte seien deshalb irreführend und nicht gerechtfertigt, stellte Prof. Bertram klar.

Hinzu komme, dass stern.de den Nutzen Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) „wie Ultraschalluntersuchungen oder Augeninnendruckmessungen“ pauschal in Frage stelle. Richtig sei, dass Augenärzte ihren Patienten Früherkennungsuntersuchungen für Augenerkrankungen anbieten würden, die eine ernste Bedrohung für das Sehvermögen darstellen können, wie vor allem das Glaukom und die Altersabhängige Makuladegeneration. Die Kosten dafür dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, solange kein individuell „begründeter Krankheitsverdacht“ bestehe. Da sich insbesondere das Glaukom heute schon in einem sehr frühen Stadium feststellen lasse – lange bevor Einschränkungen des Sehvermögens einen „Krankheitsverdacht“ begründen – erlaube eine Früherkennung den Krankheitsverlauf erfolgreich zu bremsen und die drohende Erblindung zu verhindern. Setze die Behandlung aber erst dann ein, wenn der Patient selbst Symptome bemerke, sei ein großer Teil der Sehnervenzellen bereits zu Grunde gegangen – dieser Schaden ist nicht wieder gut zu machen. Bertram: „Der Nutzen dieser Vorsorgeuntersuchung, die mit einer genauen Sehnervenuntersuchung weit mehr als die immer wieder zitierte Augeninnendruckmessung umfassen muss, ist deshalb in Fachkreisen keineswegs umstritten und wird in den deutschen und den internationalen Leitlinien empfohlen.“ Wer die Glaukomvorsorge aus mangelnder Fachkenntnis oder aus politischen Gründen verteufele, riskiere die Erblindung von Menschen, die sonst hätte verhindert werden können, betonte Bertram.

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