Vertrag regelt Honorierung der intravitrealen Injektion in Westfalen-Lippe

In Westfalen-Lippe regelt eine Vereinbarung die Vergütung der intravitrealen Injektion bei Patienten mit exsudativer Altersabhängiger Makuladegeneration (AMD). Entsprechend des Vertrages, den die KVWL im Mai mit mehreren Kassen abgeschlossen hat, erhalten die Augenärzte feste Pauschalen für die Behandlung mit Ranibizumab (Handelsname Lucentis) oder Bevacizumab (Handelsname Avastin) und sind frei in der Wahl des Mittels.

Vertragspartner der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sind die AOK Westfalen-Lippe, der nordrhein-westfälische Landesverband der Betriebskrankenkassen, die Vereinigte IKK und die Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW. Die Vertragsgestaltung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA), von dem auch die Initiattive ausgegangen sei, so der BVA-Landesvorsitzende in Westfalen-Lippe Dr. Ulrich Oeverhaus.

Die Vereinbarung regelt Behandlung, Honorierung und Abrechnung bei intravitrealen Injektion, bis die Leistung in den EBM aufgenommen ist und auch die Vergütung der benötigten Biologika abschließend geregelt ist.

Für die Injektion und die Beschaffung der Substanzen erhält der Anwender außerbudgetär pro Auge 950 Euro bei Lucentis® und 350 Euro bei Avastin®. Der Nachbehandler erhält 60 Euro für die Nachsorge jeweils nach Injektion. Die Abrechnung erfolge unproblematisch im Rahmen der Quartalsabrechnung über Symbolziffern bei der KVWL. Teil der Regelversorgung bleiben die Leistungen, die in Zusammenhang mit der Vordiagnostik oder der Weiterbehandlung der AMD werden und aus der Gesamtvergütung honoriert werden.

Durch die Festlegung qualitätssichernder Maßnahmen und der Einrichtung einer Qualitätssicherungs-Kommission, sei eine hohe Versorgungsqualität gewährleistet, betonte Oeverhaus. Für die Aufklärung der Patienten sei spezielles Infomaterial entwickelt worden. Ein wichtiger Vorteil des Vertragsabschlusses für die Patienten: Für sie entfällt das zeitaufwändige Genehmigungsverfahren.

Übergangsvereinbarung zur Vergütung der intravitrealen Injektion (Vereinbarungen und Teilnahmeantrag):
http://www.kvwl.de/arzt/recht/kvwl/intravitreale_injektion/index.htm

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