BVA: Kinderaugen im Focus

Unter dem Motto „Kinderaugen im Focus“ will der Berufsverband der Augenärzte (BVA) in den kommenden Wochen das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung augenärztlicher Vorsorgeuntersuchungen schärfen. Anlass ist der aktuelle Beschluss des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für eine neue Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von drei Jahren (U7a). Deren inhaltliche Ausgestaltung bezeichnet nicht nur der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als unsinnig. Insbesondere fehle eine zusätzliche augenärztliche Untersuchung aller Kinder mit zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren, wie sie der Berufsverband der Augenärzte (BVA) und der BVKJ seit Jahren gemeinsam fordern.
In regelmäßigen Mitteilungen zu dem Themenschwerpunkt „Kinderaugen im Fokus“ wird der BVA über Augenerkrankungen im Kindesalter informieren.

Etwa sechs Prozent aller Kinder werden nie ihre volle Sehkraft erreichen, weil behandelbare Sehstörungen übersehen werden, mahnt der BVA in seiner ersten Mitteilung zu „Kinderaugen im Focus“. Mit einer frühzeitigen augenärztliche Untersuchung liesse sich diese möglicherweise folgenschwere Einschränkung vermeiden.
In den ersten Lebensjahren entwickelt sich das Sehvermögen im Zusammenspiel von Augen und Gehirn. Dafür ist es aber notwendig, dass beide Augen dem Gehirn Bilder liefern, die es verarbeiten kann. Schielen und Fehlsichtigkeiten der Augen sind die häufigsten Ursachen dafür, dass der Prozess ins Stocken gerät. Aber auch eine Reihe anderer Krankheiten können dafür sorgen, dass das Gehirn von beiden Augen sehr unterschiedliche Bilder erhält. Der Seheindruck eines Auges wird dann unterdrückt. Werden diese Sehschwäche und ihre Ursachen nicht so früh wie möglich behandelt, wird das Kind mit diesem Auge nie wieder gut sehen können.
Oft sind die Ursachen für eine solche Sehschwäche (Amblyopie) unauffällig. Nur Augenärzte könnten mit speziellen Untersuchungsmethoden schon bei Kleinkindern herausfinden, ob sich das Sehvermögen normal entwickelt. Der Berufsverband der Augenärzte rät deshalb, dass alle Kinder spätestens im Alter von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren augenärztlich untersucht werden sollten. Gab es in der Familie bereits Fälle von Fehlsichtigkeit, Schielen oder anderen Augenerkrankungen, sollten die Kinder schon mit sechs bis neun Monaten untersucht werden. Ein konkreter Verdacht auf eine Augenerkrankung muss natürlich – unabhängig vom Alter des Babys – sofort abgeklärt werden. Zu den Alarmzeichen, auf die die Eltern sofort mit einem Besuch in der augenärztlichen Praxis reagieren sollten, gehören Augenzittern, Schielen, grauweiße Pupillen, ein Hängelid und Lichtscheu. Auch wenn Babys keinen guten Blickkontakt aufnehmen, ist es sinnvoll, der Ursache auf die Spur zu kommen. Und auch wenn sich einfach nur das Gefühl einstellt, dass mit den Augen etwas nicht stimmt, schafft der Gang zum Augenarzt als dem Spezialisten für Kinderaugen Sicherheit, betont der BVA.

Weitere Informationen zum Thema Auge und Sehen inklusive Bild- und Statistikdatenbank: http://www.augeninfo.de

Ausführliche Informationen über Augenerkrankungen bei Kindern: http://www.aad-kongress.de/presse/vollseite.php?presse_id=110 und http://www.aad-kongress.de/presse/vollseite.php?presse_id=119

http://www.augeninfo.de

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