Umsatzsteuerfreiheit von LASIK-Operationen
Zwischen einer augenärztlichen Gemeinschaftspraxis und der Finanzverwaltung war streitig, ob LASIK-Operationen als umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG oder als umsatzsteuerpflichtige Schönheitsoperationen zu behandeln seien. Wie die Kanzlei Heinrichs & Rose, Münster, dem AUGENSPIEGEL mitteilte, hat das Finanzgericht Münster nun mit Urteil vom 08.10.2009 (5 K 3452/07 U) zugunsten der augenärztlichen Gemeinschaftspraxis entschieden, dass LASIK-Operationen zu den umsatzsteuerfreien heilkundlichen Leistungen gehören (Urteil v. 08.10.2009; 5 K 3452/07 U). Die Revision wurde nicht zugelassen.

