Berufspolitik

Augenärztliche Verbände fordern: Mehr Qualität auch ohne mehr Bürokratie

Gegen eine obligatorische sektorenübergreifende Qualitätssicherung der Kataraktchirurgie, die nur in unsinniger zusätzlicher Bürokratie resultiere, haben sich in einer gemeinsamen Erklärung verschiedene augenärztliche Verbände und Gesellschaften ausgesprochen. Stattdessen fordern sie freiwillige Qualitätsinitiativen zu bestimmten Fragestellungen, denn „höchste Qualität gibt es auch ohne Zwang“. Anlass der gemeinsamen Aktion der Augenärzte ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss geplante Einführung einer einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü) nach § 137a für die Indikation Kataraktoperation, die für Anfang 2013 erwartet wird.

„Der Kompromiss löst keine Probleme“

Interview mit dem BVA-Vizevorsitzenden Dr. Peter Heinz zur aktuellen Honorardebatte
Nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Anfang September die weiteren Honorarverhandlun-gen für 2013 mit den Krankenkassen aus Protest für gescheitert erklärt und abgebrochen hatte, führte anschließend die durch den Schlichter angebotene Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 0,9 Prozent zu einer Welle der Empörung und der Ankündigung von Streikmaßnahmen. Eine unerwartete Einigung im Honorarstreik beendete den lauten Protest. Sind die Gemüter besänftigt? DER AUGENSPIEGEL sprach mit dem BVA-Vizevorsitzenden Dr. Peter Heinz.

„Keine Lösung der Probleme“

Zur Einführung der Strukturpauschale in der Augenheilkunde
Zum 1. Januar dieses Jahres ist die Strukturpauschale für konservativ tätige Augenärzte im Einheitlichen Bewertungs-maßstab (EBM) in Kraft getreten. Mittlerweile wurden zwei Quartale abgerechnet. Dr. Christiane Schumacher (Heiligenhaus) erläutert im Folgenden, welche Auswirkung die Strukturpauschale bislang auf das Regelleistungsvolumen (RLV) und somit auf die Honorarsituation in der Augenheilkunde hat.

KBV bricht Honorarverhandlungen ab: Geplante Protestmaßnahmen der Ärzteschaft

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gestern (3. September) weitere Honorarverhandlungen für 2013 mit dem GKV-Spitzenverband für gescheitert erklärt und daraufhin abgebrochen. Die Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 0,9 Prozent (oder 0,04 Cent) durch den Schlichter sei geradezu ein Hohn und eine Diffamierung der Ärzteschaft durch die Vertreter der Krankenkassen. Es ist deshalb in den kommenden Tagen mit Protestmaßnahmen von Seiten der Ärzteschaft zu rechnen.

“Wir sehen uns!” – Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober

„Wir sehen uns“ heißt es vom 8. bis 15. Oktober 2012 bei der elften Woche des Sehens. Bundesweit informieren Selbsthilfegruppen, Augenärzte und -kliniken sowie internationale Hilfswerke über die Bedeutung von gutem Sehen, die Ursachen von Sehbehinderung und Blindheit sowie über die Möglichkeiten, das Augenlicht zu erhalten. Die Fernsehjournalistin Gundula Gause ist, wie bereits in den Vorjahren, Schirmherrin der Initiative. Darauf macht der Berufsverband der Augenärzte (BVA) im Vorfeld aufmerksam.

Neuer Vertrag zur augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern

Techniker Krankenkasse (TK) und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben erstmalig mit Wirkung zum 1. Juli 2012 einen Vertrag über eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern vereinbart. Teilnahmeberechtigt sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Augenärzte aus dem Bereich Westfalen-Lippe – eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich, teilen TK und KVWL mit.

Hilfsmittel-Richtlinien: Sehhilfen-Verordnung

DER AUGENSPIEGEL berichtete in der Ausgabe 04/2012 von Schwachpunkten in den aktuellen Hilfsmittel-Richtlinien beziehungsweise in der Sozialgesetzgebung. Der Fall einer Patientin mit Myopia magna wurde dabei ausführlich diskutiert, ihr wurde die Kostenübernahme für Kontaktlinsen von der gesetzlichen Krankenkasse verweigert. Dr. Hans-Walter Roth, Augenarzt und Ulmer Stadtrat für Soziales, richtete seinen kritischen Kommentar auch an politisch Verantwortliche.

Pauschalpreisangebote für Augenlaserbehandlungen sind wettbewerbswidrig

Das Anbieten von Augenlaserbehandlungen zum Pauschalpreis ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht Köln durch Urteil vom 08.05.2012 (Az. 33 O 535/11) entschieden. Anlass war der Versuch eines niedergelassenen Kölner Augenarztes über das Internetportal Groupon Augenlaserbehandlungen für „999 Euro statt 3.500 Euro“ anzubieten. Hiergegen klagte die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., die darin eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften sah, teilt derVerband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und refraktive Chirurgie (VSDAR) mit.