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Neuer Vertrag zur augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern

Techniker Krankenkasse (TK) und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben erstmalig mit Wirkung zum 1. Juli 2012 einen Vertrag über eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern vereinbart. Teilnahmeberechtigt sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Augenärzte aus dem Bereich Westfalen-Lippe – eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich, teilen TK und KVWL mit.

Das Vorsorgeangebot richtet sich an alle bei der TK versicherten Kinder vom 31. Lebensmonat bis zum 42. Lebensmonat. Die Vorsorgeuntersuchung umfasst u.a. eine ausführliche Anamnese, eine Sehschärfenmessung sowie eine Refraktionsbestimmung und wird dem behandelnden Augenarzt mit 20 Euro zusätzlich vergütet. Außerdem erhalten die TK-versicherten Kinder einen Untersuchungstermin innerhalb von sieben Werktagen.

„Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellt zentrale Weichen für ihre gesundheitliche Entwicklung. Deshalb ist gerade die Früherkennung ein zentraler Aspekt einer qualifizierten Versorgung. Mit dem neuen Vertrag leisten wir einen wichtigen und aktiven Beitrag für die Kindesgesundheit in Westfalen-Lippe“, sagte der Leiter der TK-Landesvertretung NRW, Günter van Aalst.

Auch der 2. Vorsitzende der KVWL, Dr. Gerhard Nordmann, sieht die rechtzeitige Entdeckung möglicher Sehschwächen und die erfolgreiche Vermeidung von Folgeerkrankungen als wichtigen Beitrag der niedergelassenen Augenärzte. „Oft wird die im frühen Kindesalter entstehende Amblyopie nicht rechtzeitig festgestellt. Eine Störung des Sehens führt aber dazu, dass die Augen keine optimale Sehfähigkeit mehr erlernen können. Die verminderte Sehkraft ist oftmals nur einseitig und damit nicht offensichtlich, so dass die Sehminderung dann weder dem Kind noch den Eltern auffällt. Dieser Verlust kann in späteren Lebensjahren gar nicht mehr oder wenn, dann nur eingeschränkt korrigiert werden. Je früher jedoch eine solche Sehminderung erkannt wird, desto besser sind auch die Behandlungsmöglichkeiten.“

Neben der Kindesgesundheit soll der Vertrag aber auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Augen- und Kinderärzten fördern. Weitere Informationen für TK-Versicherte im Internet unter http://www.tk.de/lv-nordrhein-westfalen und http://www.kvwl.de/arzt/recht/kvwl/amblyopiescreening/index.htm.

Quelle:
KVWL und TK

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