Femtolaser in der Kataraktchirurgie: Erstattungsanspruch für Beamte
Vor den Verwaltungsgerichten bemühen sich aktuell die versorgungsberechtigten Pensionäre der öffentlich-rechtlichen Beihilfestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen um die Kostenbewilligung für den Einsatz des Femtosekundenlasers im Rahmen ihrer Kataraktoperation. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte nun die medizinische Notwendigkeit der femtolaserassisierten Kataraktchirurgie. RA Michael Zach (Mönchengladbach) stellt den Beschluss dar.

