Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen mehrere Verbände von Augenärzten ein
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen mehrere Verbände von Augenärzten eingestellt. Das Verfahren betraf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen im Rahmen einer Ausschreibung der AOK Bayern für eine besondere ambulante augenchirurgische Versorgung bei Altersbedingter Makuladegeneration (AMD) nach §73c SGB V im Jahr 2011. Begründet wurde die Einstellung mit der Beteiligung der KV Bayerns: Da der Gesetzgeber eine Teilnahme der KVen an Ausschreibungsverträgen explizit vorgesehe, sei eine Sanktionierung nicht angezeigt, teilt das Bundeskartellamt mit.

