Berufspolitik

Hilfsmittel-Richtlinien: Sehhilfen-Verordnung

DER AUGENSPIEGEL berichtete in der Ausgabe 04/2012 von Schwachpunkten in den aktuellen Hilfsmittel-Richtlinien beziehungsweise in der Sozialgesetzgebung. Der Fall einer Patientin mit Myopia magna wurde dabei ausführlich diskutiert, ihr wurde die Kostenübernahme für Kontaktlinsen von der gesetzlichen Krankenkasse verweigert. Dr. Hans-Walter Roth, Augenarzt und Ulmer Stadtrat für Soziales, richtete seinen kritischen Kommentar auch an politisch Verantwortliche.

Pauschalpreisangebote für Augenlaserbehandlungen sind wettbewerbswidrig

Das Anbieten von Augenlaserbehandlungen zum Pauschalpreis ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht Köln durch Urteil vom 08.05.2012 (Az. 33 O 535/11) entschieden. Anlass war der Versuch eines niedergelassenen Kölner Augenarztes über das Internetportal Groupon Augenlaserbehandlungen für „999 Euro statt 3.500 Euro“ anzubieten. Hiergegen klagte die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., die darin eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften sah, teilt derVerband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und refraktive Chirurgie (VSDAR) mit.

BDOC: Weitere IVOM-Verträge mit regionalen und bundesweiten Krankenkassen

Nachdem der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) bereits vor gut vier Jahren mit verschiedenen Krankenkassen Verträge zur Behandlung der feuchten AMD abgeschlossen hat, wurden diese Vereinbarungen in den vergangenen Monaten sukzessive auf die Anforderungen des Bundesversicherungsamtes nach einem einheitlichen ärztlichen Honorar umgestellt und zeitgleich um die weiteren Indikationen Diabetisches Makulaödem und Retinaler Venenverschluss ergänzt. In den Verträgen können alle zur IVOM-Therapie zur Verfügung stehenden Medikamente verwendet werden, teilt der BDOC mit.

Die aktuelle Hilfsmittel-Richtlinie

Ein kritischer Kommentar zur Verordnungsfähigkeit von Sehhilfen
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung soll die angemessene Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln, wie beispielsweise Sehhilfen, sicherstellen. Dr. Hans-Walter Roth (Ulm) kommentiert die Problematik und Schwächen der Richtlinie.

DOG kritisiert Anti-IGeL-Antrag der SPD

Die SPD hat einen Antrag („IGeL-Eindämmungsgesetz“) in den Deutschen Bundestag eingebracht, der überflüssige Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) eindämmen soll. Als Beispiel für diese verzichtbaren Untersuchungen führt sie die Glaukom-Vorsorge an. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) widerspricht dieser Darstellung: Die Glaukom-Vorsorgeuntersuchung ist sinnvoll und notwendig, betont die DOG in einer Mitteilung.

DOG: Schaden für medizinische Versorgung durch drittes Pflichttertial für Studierende?

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und die Vereinigung der Ophthalmologischen Lehrstuhlinhaber (VOL) lehnen es ab, das frei wählbare dritte Tertial für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) durch einen allgemeinmedizinischen viermonatigen Pflichtabschnitt zu ersetzen. Der vor dem Bundesrat eingebrachte Antrag enge nicht nur die Berufswahl von jährlich rund 11.000 Studierenden der Humanmedizin ein, so DOG und VOL. Das Vorhaben gefährde auch die medizinische Versorgung von Patienten in Deutschland, da der ärztliche Nachwuchs bestimmte Fachgebiete kaum noch kennenlernen könnte. Der Zugang zur Vielfalt der Fächer müsse unbedingt gewahrt bleiben, fordert die DOG.

BDOC begrüßt Mehrkostenregelung bei Premiumlinsen

Nach Einschätzung des BDOC (Bundesverband Deutscher Ophthalmo Chirurgen e.V.) bringt das Versorgungsstrukturgesetz ab 1. Januar 2012 für Augenärzte und ihre Patienten eine lang erwartete Verbesserung bei Kataraktoperationen: Es gibt heute verschiedene moderne Linsentypen, die einen Zusatznutzen bieten, die jedoch nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Da das Gesetz Zuzahlungen von Versicherten verbietet, mussten bisher Versicherte, die statt der GKV-Standardlinse eine Linse mit Zusatznutzen wollten, die komplette Operation, d.h. alle damit zusammenhängenden ärztlichen Leistungen sowie die kompletten Linsenkosten privat zahlen. Mit dem neuen Gesetz wird den GKV-Versicherten die Entscheidung für eine Premiumlinse jetzt erleichtert: Wünschen Versicherte zukünftig eine Intraokularlinse mit Zusatznutzen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen den Anteil der Rechnung bezahlen, der auch bei Implantation einer Standardlinse entstanden wäre. Der Patient zahlt also nicht mehr den Gesamtbetrag, sondern nur noch die Mehrkosten für den ärztlichen Mehraufwand und die Linsenkosten für die Implantation der Premiumlinse.

KV Hessen: Honorarsituation der hessischen Augenärzte ist unerträglich

Die Absicht war gut, das Ergebnis ist leider mangelhaft: Der Versuch, durch einen bundesweit geltenden Beschluss Geld von operativ tätigen Augenärzten zu den finanziell arg gebeutelten konservativ tätigen Augenärzten umzulenken, ist gescheitert, so die Bilanz der KV Hessen zur Strukturpauschale. Für die nötige Umverteilung fehle das Geld, die prekäre Honorarsituation werde nicht beseitigt. Damit stünden für die augenärztliche Grundversorgung in Hessen ab dem 1. Quartal 2012 im Monat nur noch rund fünf Euro zur Verfügung. „Ein unhaltbarer Zustand“, so die beiden Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen Frank-Rüdiger Zimmeck und Dr. med. Gerd W. Zimmermann.

BVA-Delegiertenversammlung 2011 in Berlin

„Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren!“
Im Fokus der diesjährigen BVA-Delegiertenversammlung, die am 5. und 6. November in Berlin tagte, stand neben der Neuwahl des Vorstandes vor allem das zum 1. Januar 2012 geplante Inkrafttreten der Strukturpauschale. Über mögliche Auswirkungen und insbesondere eine damit zwangsläufig einhergehende Spaltung der Fachgruppe in zwei Gruppen, in operative und nichtoperative Augenärzte, wurde heftig diskutiert. Von Katica Djakovic.