Berufspolitik

BDOC: Weitere IVOM-Verträge mit regionalen und bundesweiten Krankenkassen

Nachdem der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) bereits vor gut vier Jahren mit verschiedenen Krankenkassen Verträge zur Behandlung der feuchten AMD abgeschlossen hat, wurden diese Vereinbarungen in den vergangenen Monaten sukzessive auf die Anforderungen des Bundesversicherungsamtes nach einem einheitlichen ärztlichen Honorar umgestellt und zeitgleich um die weiteren Indikationen Diabetisches Makulaödem und Retinaler Venenverschluss ergänzt. In den Verträgen können alle zur IVOM-Therapie zur Verfügung stehenden Medikamente verwendet werden, teilt der BDOC mit.

Die aktuelle Hilfsmittel-Richtlinie

Ein kritischer Kommentar zur Verordnungsfähigkeit von Sehhilfen
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung soll die angemessene Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln, wie beispielsweise Sehhilfen, sicherstellen. Dr. Hans-Walter Roth (Ulm) kommentiert die Problematik und Schwächen der Richtlinie.

DOG kritisiert Anti-IGeL-Antrag der SPD

Die SPD hat einen Antrag („IGeL-Eindämmungsgesetz“) in den Deutschen Bundestag eingebracht, der überflüssige Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) eindämmen soll. Als Beispiel für diese verzichtbaren Untersuchungen führt sie die Glaukom-Vorsorge an. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) widerspricht dieser Darstellung: Die Glaukom-Vorsorgeuntersuchung ist sinnvoll und notwendig, betont die DOG in einer Mitteilung.

DOG: Schaden für medizinische Versorgung durch drittes Pflichttertial für Studierende?

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und die Vereinigung der Ophthalmologischen Lehrstuhlinhaber (VOL) lehnen es ab, das frei wählbare dritte Tertial für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) durch einen allgemeinmedizinischen viermonatigen Pflichtabschnitt zu ersetzen. Der vor dem Bundesrat eingebrachte Antrag enge nicht nur die Berufswahl von jährlich rund 11.000 Studierenden der Humanmedizin ein, so DOG und VOL. Das Vorhaben gefährde auch die medizinische Versorgung von Patienten in Deutschland, da der ärztliche Nachwuchs bestimmte Fachgebiete kaum noch kennenlernen könnte. Der Zugang zur Vielfalt der Fächer müsse unbedingt gewahrt bleiben, fordert die DOG.

BDOC begrüßt Mehrkostenregelung bei Premiumlinsen

Nach Einschätzung des BDOC (Bundesverband Deutscher Ophthalmo Chirurgen e.V.) bringt das Versorgungsstrukturgesetz ab 1. Januar 2012 für Augenärzte und ihre Patienten eine lang erwartete Verbesserung bei Kataraktoperationen: Es gibt heute verschiedene moderne Linsentypen, die einen Zusatznutzen bieten, die jedoch nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Da das Gesetz Zuzahlungen von Versicherten verbietet, mussten bisher Versicherte, die statt der GKV-Standardlinse eine Linse mit Zusatznutzen wollten, die komplette Operation, d.h. alle damit zusammenhängenden ärztlichen Leistungen sowie die kompletten Linsenkosten privat zahlen. Mit dem neuen Gesetz wird den GKV-Versicherten die Entscheidung für eine Premiumlinse jetzt erleichtert: Wünschen Versicherte zukünftig eine Intraokularlinse mit Zusatznutzen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen den Anteil der Rechnung bezahlen, der auch bei Implantation einer Standardlinse entstanden wäre. Der Patient zahlt also nicht mehr den Gesamtbetrag, sondern nur noch die Mehrkosten für den ärztlichen Mehraufwand und die Linsenkosten für die Implantation der Premiumlinse.

KV Hessen: Honorarsituation der hessischen Augenärzte ist unerträglich

Die Absicht war gut, das Ergebnis ist leider mangelhaft: Der Versuch, durch einen bundesweit geltenden Beschluss Geld von operativ tätigen Augenärzten zu den finanziell arg gebeutelten konservativ tätigen Augenärzten umzulenken, ist gescheitert, so die Bilanz der KV Hessen zur Strukturpauschale. Für die nötige Umverteilung fehle das Geld, die prekäre Honorarsituation werde nicht beseitigt. Damit stünden für die augenärztliche Grundversorgung in Hessen ab dem 1. Quartal 2012 im Monat nur noch rund fünf Euro zur Verfügung. „Ein unhaltbarer Zustand“, so die beiden Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen Frank-Rüdiger Zimmeck und Dr. med. Gerd W. Zimmermann.

BVA-Delegiertenversammlung 2011 in Berlin

„Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren!“
Im Fokus der diesjährigen BVA-Delegiertenversammlung, die am 5. und 6. November in Berlin tagte, stand neben der Neuwahl des Vorstandes vor allem das zum 1. Januar 2012 geplante Inkrafttreten der Strukturpauschale. Über mögliche Auswirkungen und insbesondere eine damit zwangsläufig einhergehende Spaltung der Fachgruppe in zwei Gruppen, in operative und nichtoperative Augenärzte, wurde heftig diskutiert. Von Katica Djakovic.

Prof. Dr. Bernd Bertram als Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte bestätigt

Die Delegierten des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) wählten am 5. November 2011 in Berlin den Vorstand für die nächsten vier Jahre. Als Vorsitzender des BVA wurde Prof. Dr. Bernd Bertram, niedergelassener Augenarzt in Aachen mit 61 von 62 abgegebenen Stimmen im Amt bestätigt. Bertram ist seit zwölf Jahren Mitglied des Vorstands und führt diesen seit 2007 an. Zum 2. Vorsitzenden wurde der Landesvorsitzende des BVA aus Bayern, Dr. Peter Heinz, Schlüsselfeld, gewählt. Er übernimmt damit den Posten von Dr. Klaus Heckmann aus Wiesbaden, der nicht noch einmal für das Amt kandidierte. Als wissenschaftliches Vorstandsmitglied wählten die Delegierten erneut Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Leiter der Universitätsaugenklinik in Mainz. Die weiteren Vorstandsmitglieder, Dr. Kaweh Schayan-Araghi aus Dillenburg und Dr. Stephan Schneider aus Bayreuth, wurden ebenfalls für weitere vier Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

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BVA-Delegiertenversammlung lehnt Spaltung der Fachgruppe ab

Beherrschendes Thema der diesjährigen BVA-Delegiertenversammlung am 5. und 6. November in Berlin war der Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung einer Strukturpauschale „Augenheilkunde“ für nicht operierende Augenärzte durch eine EBM-Änderung. Es wurde einerseits zwar begrüßt, dass der Bewertungsausschuss erkannt hat, dass die augenärztliche Basisversorgung mit der bisherigen Finanzierung keine Zukunft hat. Der beschrittene Weg mit einer arztbezogenen Strukturpauschale wurde aber einmütig abgelehnt. Die Finanzierung der Strukturpauschale erfolgt nämlich durch die Abwertung der augenärztlichen Grundpauschale und somit durch reine Umverteilung innerhalb des Fachgruppentopfes der Augenärzte. Alle Augenärzte, die keine einzige Operation im Quartal durchführen, dürfen für alle Fälle die Strukturpauschale abrechnen, während Augenärzte, die auch nur eine Operation vornehmen, für keinen Patienten in diesem Quartal diese Strukturpauschale abrechnen dürfen.