Nach Einschätzung des BDOC (Bundesverband Deutscher Ophthalmo Chirurgen e.V.) bringt das Versorgungsstrukturgesetz ab 1. Januar 2012 für Augenärzte und ihre Patienten eine lang erwartete Verbesserung bei Kataraktoperationen: Es gibt heute verschiedene moderne Linsentypen, die einen Zusatznutzen bieten, die jedoch nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Da das Gesetz Zuzahlungen von Versicherten verbietet, mussten bisher Versicherte, die statt der GKV-Standardlinse eine Linse mit Zusatznutzen wollten, die komplette Operation, d.h. alle damit zusammenhängenden ärztlichen Leistungen sowie die kompletten Linsenkosten privat zahlen. Mit dem neuen Gesetz wird den GKV-Versicherten die Entscheidung für eine Premiumlinse jetzt erleichtert: Wünschen Versicherte zukünftig eine Intraokularlinse mit Zusatznutzen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen den Anteil der Rechnung bezahlen, der auch bei Implantation einer Standardlinse entstanden wäre. Der Patient zahlt also nicht mehr den Gesamtbetrag, sondern nur noch die Mehrkosten für den ärztlichen Mehraufwand und die Linsenkosten für die Implantation der Premiumlinse.