BDOC: Weitere IVOM-Verträge mit regionalen und bundesweiten Krankenkassen
Nachdem der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) bereits vor gut vier Jahren mit verschiedenen Krankenkassen Verträge zur Behandlung der feuchten AMD abgeschlossen hat, wurden diese Vereinbarungen in den vergangenen Monaten sukzessive auf die Anforderungen des Bundesversicherungsamtes nach einem einheitlichen ärztlichen Honorar umgestellt und zeitgleich um die weiteren Indikationen Diabetisches Makulaödem und Retinaler Venenverschluss ergänzt. In den Verträgen können alle zur IVOM-Therapie zur Verfügung stehenden Medikamente verwendet werden, teilt der BDOC mit.