|

KV Sachsen-Anhalt: Finanzielle Unterstützung für Augenärzte

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalt hat für Haus- und Augenärzte, die sich in unterversorgten Regionen niederlassen, finanzielle Fördermaßnahmen beschlossen. Neben Praxisneugründung und Praxisübernahme werden auch Anstellung, Umzugskosten, Nebenbetriebsstätten und Vertretung bezuschusst.

Zu den Förderungen in ausgewählten Gebieten zählen Praxisneugründung/Praxisübernahme mit bis zu 60.000 Euro, Anstellung von Ärztinnen und Ärzten mit 10.000 Euro, notwendige Umzugskosten, durch die Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit bedingt bis zu 10.000 Euro, persönlicher Vertreter, Entlastungsassistenz mit 800 Euro/Monat, maximal 4.800 Euro, Nebenbetriebsstätte (auf Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Anhalt) mit 15.000 Euro.

Auch die Weiterbildung zum Facharzt für Augenheilkunde oder Facharzt für Allgemeinmedizin soll finanziell gefördert werden. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Augenheilkunde können finanziell gefördert werden. Angehende Augenärzte können 3.500 Euro/Monat erhalten. Angehende Allgemeinmediziner können zusätzlich zu den bereits gewährten Fördermitteln 1.000 Euro/Monat erhalten.

Voraussetzung ist die Verpflichtung, nach Erreichen der Facharztqualifikation mindestens drei Jahre in Sachsen-Anhalt vertragsärztlich tätig zu werden. Die vertragsärztliche Tätigkeit ist in einem unterversorgten oder in einem von Unterversorgung bedrohten Planungsbereich oder in einem Bereich mit zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf oder in einem Gebiet mit ungedecktem Versorgungsbedarf, insbesondere in einem Gebiet, das als solches von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt ausgeschrieben wurde,
zu leisten.

Quelle:
http://www.kvsa.de

Ähnliche Beiträge