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BDOC begrüßt Mehrkostenregelung bei Premiumlinsen

Nach Einschätzung des BDOC (Bundesverband Deutscher Ophthalmo Chirurgen e.V.) bringt das Versorgungsstrukturgesetz ab 1. Januar 2012 für Augenärzte und ihre Patienten eine lang erwartete Verbesserung bei Kataraktoperationen: Es gibt heute verschiedene moderne Linsentypen, die einen Zusatznutzen bieten, die jedoch nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Da das Gesetz Zuzahlungen von Versicherten verbietet, mussten bisher Versicherte, die statt der GKV-Standardlinse eine Linse mit Zusatznutzen wollten, die komplette Operation, d.h. alle damit zusammenhängenden ärztlichen Leistungen sowie die kompletten Linsenkosten privat zahlen. Mit dem neuen Gesetz wird den GKV-Versicherten die Entscheidung für eine Premiumlinse jetzt erleichtert: Wünschen Versicherte zukünftig eine Intraokularlinse mit Zusatznutzen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen den Anteil der Rechnung bezahlen, der auch bei Implantation einer Standardlinse entstanden wäre. Der Patient zahlt also nicht mehr den Gesamtbetrag, sondern nur noch die Mehrkosten für den ärztlichen Mehraufwand und die Linsenkosten für die Implantation der Premiumlinse.

Eine ähnliche Mehrkostenregelung gibt es bereits seit einigen Jahren beim Zahnersatz, so der BDOC. Jetzt werde den gesetzlich Versicherten auch in der Augenheilkunde die Teilhabe am medizintechnischen Fortschritt ohne finanzielle Diskriminierung ermöglicht. Welche Kosten die Krankenkassen dabei übernehmen müssen, muss nun der Bewertungsausschuss entscheiden. Dabei schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass die zusätzlichen ärztlichen Leistungen, die auf Grund der Ausübung des Wahlrechts durch die Versicherten notwendig werden, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Gleichwohl stellt die Neuregelung für Patienten eine deutliche finanzielle Besserstellung dar.

Der BDOC begrüßt diese patientenfreundliche Mehrkostenregelung und sieht sich als Vorreiter. Er hat bereits Premiumlinsen-Verträge mit Krankenkassen geschlossen, die der jetzigen Lösung möglicherweise den Weg bereitet haben. Die Neuregelung bestärkt den BDOC darin, mit innovativen Vertragsmodellen in der Augenchirurgie weiter voran zu gehen.

Quelle:
BDOC

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