BDOC: Weitere IVOM-Verträge mit regionalen und bundesweiten Krankenkassen
Nachdem der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) bereits vor gut vier Jahren mit verschiedenen Krankenkassen Verträge zur Behandlung der feuchten AMD abgeschlossen hat, wurden diese Vereinbarungen in den vergangenen Monaten sukzessive auf die Anforderungen des Bundesversicherungsamtes nach einem einheitlichen ärztlichen Honorar umgestellt und zeitgleich um die weiteren Indikationen Diabetisches Makulaödem und Retinaler Venenverschluss ergänzt. In den Verträgen können alle zur IVOM-Therapie zur Verfügung stehenden Medikamente verwendet werden, teilt der BDOC mit.
Daneben würden die Nachbehandlung und die Verlaufsdiagnostik angemessen vergütet, bewertet der Bundesverband die Vertragsabschlüsse, die bundesweit mit der BARMER GEK, dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) und diversen Betriebskrankenkassenabgeschlossen wurden. Regional gäbe es neue Verträge mit der DAK Bayern, der DAK Baden-Württemberg und der Knappschaft Nord. Wie der Bundesverband informiert, stehen die Verträge allen BDOC-Mitgliedern offen, die die Vertragsanforderungen erfüllen. Ziel sei es, zeitnah entsprechende Verträge mit weiteren gesetzlichen Krankenkassen zu vereinbaren.
Der BDOC sieht sich von den aktuellen Zwischenergebnissen der wissenschaftlichen Vergleichsstudien CATT (USA) und IVAN (UK) zur Vergleichbarkeit von Ranibizumab und Bevacizumab gestärkt, die nach Ansicht des BDOC die gleiche Wirksamkeit beider Medikamente in der Therapie der feuchten AMD belegten. Dies werde noch mehr Augenoperateure motivieren, sich wegen der gleichen Wirksamkeit für die preisgünstigere Alternative bei der Medikamentenauswahl zu entscheiden, prognostiziert der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen.
Quelle:
http://www.bdoc.info